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Die Videotechnologie im Strafverfahren ist in den letzten Jahren zunehmend in den Fokus des Gesetzesgebers gerückt. Die Strafprozessordnung enthält inzwischen zahlreiche Regelungen zur Nutzung von Videotechnik, insbesondere zur audiovisuellen Aufzeichnung und Video-Simultanübertragung von Vernehmungen. Seit jeher ist der Einsatz von Videotechnologie jedoch auch Gegenstand einer kontrovers geführten rechtspolitischen und rechtswissenschaftlichen Diskussion. Vor dem Hintergrund der nur zögerlichen praktischen Umsetzung der strafprozessualen Option einer Videovernehmung unterzieht die Autorin die…mehr

Produktbeschreibung
Die Videotechnologie im Strafverfahren ist in den letzten Jahren zunehmend in den Fokus des Gesetzesgebers gerückt. Die Strafprozessordnung enthält inzwischen zahlreiche Regelungen zur Nutzung von Videotechnik, insbesondere zur audiovisuellen Aufzeichnung und Video-Simultanübertragung von Vernehmungen. Seit jeher ist der Einsatz von Videotechnologie jedoch auch Gegenstand einer kontrovers geführten rechtspolitischen und rechtswissenschaftlichen Diskussion. Vor dem Hintergrund der nur zögerlichen praktischen Umsetzung der strafprozessualen Option einer Videovernehmung unterzieht die Autorin die strafprozessualen Vorschriften zur Videotechnologie einer kritischen Betrachtung. Im Ergebnis plädiert sie für eine moderate Erweiterung des Einsatzes audiovisueller Aufzeichnungen von Beschuldigten- und Zeugenvernehmungen im Ermittlungsverfahren. Zudem werden die gewichtigen Bedenken, denen sich eine Videodokumentation der Hauptverhandlung ausgesetzt sieht, mithilfe einer Online-Befragung in den Blick genommen.
Die Arbeit wurde mit dem Reinhold-und-Maria-Teufel-Preis 2023 ausgezeichnet.
Autorenporträt
Tamara Rapo-Bastian studierte Rechtswissenschaften an der Eberhard Karls Universität Tübingen. Nach dem Ersten Juristischen Staatsexamen war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Urheberrecht von Professor Dr. Bernd Heinrich in Tübingen tätig und absolvierte zeitgleich ihr Rechtsreferendariat am Landgericht Hechingen. Seit April 2021 ist Tamara Rapo als Richterin tätig. Die Promotion erfolgte im Februar 2022. Die Dissertation wurde durch die Friedrich-Ebert-Stiftung gefördert.