Virtuelle Beschlussfassung in Kapitalgesellschaften und Vereinen

Virtuelle Beschlussfassung in Kapitalgesellschaften und Vereinen

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Zum WerkDurch die COVID-19-Pandemie hat die Beschlussfassung in Gesellschaftsorganen ohne persönliche Anwesenheit der Abstimmenden enorm an Bedeutung gewonnen. Das Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (COVMG) lässt dies für Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, KGaA, SE, eG) und Vereine zunächst befristet unter erleichterten Voraussetzungen zu. Allerdings war die (zumindest teilweise) virtuelle Beschlussfassung im Aktien-, GmbH- und Vereinsrecht auch bisher schon mögli...