Die neue, zweite Auflage des Kommentars setzt Maßstäbe für eine vollständige und an der praktischen Fallanwendung orientierte VOB-Kommentierung:
Legt die BGH-Rechtsprechung zugrunde - Der bedeutendste Leitfaden für die Bauvertragspraxis ist und bleibt die Rechtsprechung des BGH. Der Kommentar weist sämtliche relevanten Entscheidungen hierzu nach. Wo dies angemessen erscheint, nehmen die Autoren eine präzise, kritische Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung vor, enthalten. Wo keine Rechtsprechung des BGH oder der OLG's existiert, wird die herrschende Literaturmeinung herausgearbeitet und kritisch rezipiert.
Gibt Orientierung für die Beratungspraxis - Der LEINEMANN VOB/B-Kommentar beschränkt sich nicht auf die Wiedergabe der Ansichten in Rechtsprechung und Literatur. Die Kommentatoren äußern ihre Meinung. Wo in wichtigen, praxisrelevanten Bereichen Unklarheiten bestehen, finden sich Hinweise und Vorschläge für vertragliche und/oder prozessuale Lösungen. Insbesondere für die Anwaltschaft und die Baupraxis ist der Kommentar hier von besonderem Wert, weil er gerade auch bei der Vertragsgestaltung wertvolle Hilfe gibt.
Keine Beschäftigung mit Überholtem - Der von Grund auf neue Kommentar verzichtet auf die Darstellung "wie es früher einmal war" und konzentriert sich darauf, wie Probleme des Bauvertragsrechts heute zielorientiert und rechtssicher zu lösen sind. Zitiert wird vorrangig die aktuellste Literatur und Rechtsprechung aus den meistverbreiteten Fundstellen.
Verzahnt Baubetriebliches mit dem Baurecht - Als umfassender VOB-Kommentar hat LEINEMANN auch baubetriebliche Kapitel. Mit der Neuauflage wurden die Erläuterungen erweitert: Nunmehr finden sich zu § 2 wie auch § 6 VOB/B und § 642 BGB Erläuterungen dazu, wie Bauzeitverlängerungen und gestörte Bauabläufe baubetrieblich darzustellen, kalkulativ zu ermitteln und zu prüfen sind. Gerichte und Anwaltschaft finden eine sehr präzise und verständliche Erläuterung technischer Sachverhalte, die heute Bestandteil jedes größeren Bauprozesses sind.
Konzentriert auf VOB/B und BGB - Baurecht bedeutet in der Praxis meist Bauvertragsrecht nach VOB/B und BGB. Der LEINEMANN stellt wie nur wenige andere Kommentare die VOB/B und alle relevanten BGB-Vorschriften des Bauvertrags- und Bürgschaftsrechts umfassend dar. Der Nutzer wird nicht mit kaum benötigten Ausführungen zu VOB/A, GWB oder VgV belastet, sondern erhält eine konzentrierte, umfassende Erläuterung des Bauvertragsrechts. Wo Vergaberecht die VOB/B beeinflusst (z.B. bei funktionalen Bauverträgen), werden die Bezüge ausführlich kommentiert.
Vertritt eine einheitliche Linie - Manche durch Autorenteams bearbeitete Werke breiten dem Leser eine Vielzahl von Rechtsmeinungen aus, die sich teilweise untereinander widersprechen. LEINEMANN vermeidet diese Schwäche. Durch eine intensive redaktionelle Bearbeitung ist sichergestellt, dass der Kommentar nicht einfach unterschiedliche Meinungen versammelt, sondern zu Kernfragen des Bauvertragsrechts eine weitgehend einheitliche und durchgängige Auffassung vertreten wird.
Von Praktikern für die Baurechtspraxis verfasst - Autoren des Kommentars sind ausschließlich langjährig auf das private Baurecht spezialisierte Rechtsanwälte mit hervorragendem Ruf. Der Herausgeber zählt zu den bekanntesten Namen im Baurecht und ist Seniorpartner einer der führenden deutschen Baurechtskanzleien. Auch alle anderen Autoren sind Partner in Baurechtskanzleien oder an entsprechender Stelle in Unternehmen tätig.
Besonders stark im Praxisthema - Der Kommentar setzt seine inhaltlichen Schwerpunkte dort, wo die Praxis die größten Streitpotentiale findet: Bauzeit, Nachträge, Zahlungen und Sicherheiten, einschl. § 648 a BGB. Wegen der Bedeutung dieser Themen wurde der Umfang der Neuauflage deutlich erweitert.
Aus den Besprechungen:
"Insgesamt ist der neue VOB/B-Kommentar vor allem ein Buch für die anspruchsvolle Praxis. Die Darstellung ist übersichtlich, gut lesbar und mit Theorie nicht überladen. ... Der Kommentar ist Anwälten, Gerichten, aber auch der mit Baurechtsfragen befassten Wirtschaft ohne Einschränkung zu empfehlen."
Prof. Dr. Hans Ganten, Rechtsanwalt, Notar und Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Bremen, in: NZBau 10/02
"Der VOB/B-Kommentar von Leinemann und seinem Autorenteam ... stellt ... eine Bereicherung der baurechtlichen Literatur dar. Er besticht durch Übersichtlichkeit und bezieht durchweg zu allen baurechtlichen Problemen Stellung ..."
Prof. Dr. Klaus Vygen, Vorsitzender Richter am OLG Düsseldorf, in: Baurecht 9/02
Legt die BGH-Rechtsprechung zugrunde - Der bedeutendste Leitfaden für die Bauvertragspraxis ist und bleibt die Rechtsprechung des BGH. Der Kommentar weist sämtliche relevanten Entscheidungen hierzu nach. Wo dies angemessen erscheint, nehmen die Autoren eine präzise, kritische Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung vor, enthalten. Wo keine Rechtsprechung des BGH oder der OLG's existiert, wird die herrschende Literaturmeinung herausgearbeitet und kritisch rezipiert.
Gibt Orientierung für die Beratungspraxis - Der LEINEMANN VOB/B-Kommentar beschränkt sich nicht auf die Wiedergabe der Ansichten in Rechtsprechung und Literatur. Die Kommentatoren äußern ihre Meinung. Wo in wichtigen, praxisrelevanten Bereichen Unklarheiten bestehen, finden sich Hinweise und Vorschläge für vertragliche und/oder prozessuale Lösungen. Insbesondere für die Anwaltschaft und die Baupraxis ist der Kommentar hier von besonderem Wert, weil er gerade auch bei der Vertragsgestaltung wertvolle Hilfe gibt.
Keine Beschäftigung mit Überholtem - Der von Grund auf neue Kommentar verzichtet auf die Darstellung "wie es früher einmal war" und konzentriert sich darauf, wie Probleme des Bauvertragsrechts heute zielorientiert und rechtssicher zu lösen sind. Zitiert wird vorrangig die aktuellste Literatur und Rechtsprechung aus den meistverbreiteten Fundstellen.
Verzahnt Baubetriebliches mit dem Baurecht - Als umfassender VOB-Kommentar hat LEINEMANN auch baubetriebliche Kapitel. Mit der Neuauflage wurden die Erläuterungen erweitert: Nunmehr finden sich zu § 2 wie auch § 6 VOB/B und § 642 BGB Erläuterungen dazu, wie Bauzeitverlängerungen und gestörte Bauabläufe baubetrieblich darzustellen, kalkulativ zu ermitteln und zu prüfen sind. Gerichte und Anwaltschaft finden eine sehr präzise und verständliche Erläuterung technischer Sachverhalte, die heute Bestandteil jedes größeren Bauprozesses sind.
Konzentriert auf VOB/B und BGB - Baurecht bedeutet in der Praxis meist Bauvertragsrecht nach VOB/B und BGB. Der LEINEMANN stellt wie nur wenige andere Kommentare die VOB/B und alle relevanten BGB-Vorschriften des Bauvertrags- und Bürgschaftsrechts umfassend dar. Der Nutzer wird nicht mit kaum benötigten Ausführungen zu VOB/A, GWB oder VgV belastet, sondern erhält eine konzentrierte, umfassende Erläuterung des Bauvertragsrechts. Wo Vergaberecht die VOB/B beeinflusst (z.B. bei funktionalen Bauverträgen), werden die Bezüge ausführlich kommentiert.
Vertritt eine einheitliche Linie - Manche durch Autorenteams bearbeitete Werke breiten dem Leser eine Vielzahl von Rechtsmeinungen aus, die sich teilweise untereinander widersprechen. LEINEMANN vermeidet diese Schwäche. Durch eine intensive redaktionelle Bearbeitung ist sichergestellt, dass der Kommentar nicht einfach unterschiedliche Meinungen versammelt, sondern zu Kernfragen des Bauvertragsrechts eine weitgehend einheitliche und durchgängige Auffassung vertreten wird.
Von Praktikern für die Baurechtspraxis verfasst - Autoren des Kommentars sind ausschließlich langjährig auf das private Baurecht spezialisierte Rechtsanwälte mit hervorragendem Ruf. Der Herausgeber zählt zu den bekanntesten Namen im Baurecht und ist Seniorpartner einer der führenden deutschen Baurechtskanzleien. Auch alle anderen Autoren sind Partner in Baurechtskanzleien oder an entsprechender Stelle in Unternehmen tätig.
Besonders stark im Praxisthema - Der Kommentar setzt seine inhaltlichen Schwerpunkte dort, wo die Praxis die größten Streitpotentiale findet: Bauzeit, Nachträge, Zahlungen und Sicherheiten, einschl. § 648 a BGB. Wegen der Bedeutung dieser Themen wurde der Umfang der Neuauflage deutlich erweitert.
Aus den Besprechungen:
"Insgesamt ist der neue VOB/B-Kommentar vor allem ein Buch für die anspruchsvolle Praxis. Die Darstellung ist übersichtlich, gut lesbar und mit Theorie nicht überladen. ... Der Kommentar ist Anwälten, Gerichten, aber auch der mit Baurechtsfragen befassten Wirtschaft ohne Einschränkung zu empfehlen."
Prof. Dr. Hans Ganten, Rechtsanwalt, Notar und Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Bremen, in: NZBau 10/02
"Der VOB/B-Kommentar von Leinemann und seinem Autorenteam ... stellt ... eine Bereicherung der baurechtlichen Literatur dar. Er besticht durch Übersichtlichkeit und bezieht durchweg zu allen baurechtlichen Problemen Stellung ..."
Prof. Dr. Klaus Vygen, Vorsitzender Richter am OLG Düsseldorf, in: Baurecht 9/02