Der umfassende VOB-Kommentar konzentriert sich darauf, wie Probleme des Bauvertragsrechts heute zielorientiert und rechtssicher zu lösen sind; es sind auch baubetriebliche Kapitel enthalten. Gerichte und Anwaltschaft finden eine sehr präzise und verständliche Erläuterung technischer Sachverhalte, die heute Bestandteil jedes größeren Bauprozesses sind.
Der Kommentar stellt die VOB/B und alle relevanten BGBVorschriften des Bauvertrags- und Bürgschaftsrechts so umfassend dar, wie es sich der Leser wünscht. Der Nutzer erhält so eine konzentrierte Erläuterung des Bauvertragsrechts. Wo Vergaberecht die VOB/B beeinflusst (z.B. bei funktionalen Bauverträgen), werden die Bezüge ausführlich kommentiert. Der Kommentar weist sämtliche relevanten Entscheidungen zur Rechtsprechung des BGH nach. Er beschränkt sich nicht nur auf die Wiedergabe der Ansichten in Rechtsprechung und Literatur, sondern die Kommentatoren äußern ihre Meinung und nehmen eine präzise, kritische Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung vor. Wo in wichtigen, praxisrelevanten Bereichen Unklarheiten bestehen, finden sich Hinweise und Vorschläge für vertragliche und/oder prozessuale Lösungen. Insbesondere für die Anwaltschaft und die Baupraxis ist dieser Kommentar hier von besonderem Wert, weil er gerade auch bei der Vertragsgestaltung wertvolle Hilfe gibt. Baubetriebler erläutern die Kalkulation von Nachträgen und Fortschreibung der Bauzeit.
Neu und aktuell:
Alle Gesetze und Verordnungen auf aktuellem Stand. Mit jüngstem Rechtsprechungsstand.
Rezension:
"Insgesamt ist der neue VOB/B-Kommentar vor allem ein Buch für die anspruchsvolle Praxis. Die Darstellung ist übersichtlich, gut lesbar und mit Theorie nicht überladen. ... Der Kommentar ist Anwälten, Gerichten, aber auch der mit Baurechtsfragen befassten Wirtschaft ohne Einschränkung zu empfehlen."
Prof. Dr. Hans Ganten, Rechtsanwalt, Notar und Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Bremen, in: NZBau 10/02
"Der VOB/B-Kommentar von Leinemann und seinem Autorenteam ... stellt ... eine Bereicherung der baurechtlichen Literatur dar. Er besticht durch Übersichtlichkeit und bezieht durchweg zu allen baurechtlichen Problemen Stellung ..."
Prof. Dr. Klaus Vygen, Vorsitzender Richter am OLG Düsseldorf, in: Baurecht 9/02
Der Kommentar stellt die VOB/B und alle relevanten BGBVorschriften des Bauvertrags- und Bürgschaftsrechts so umfassend dar, wie es sich der Leser wünscht. Der Nutzer erhält so eine konzentrierte Erläuterung des Bauvertragsrechts. Wo Vergaberecht die VOB/B beeinflusst (z.B. bei funktionalen Bauverträgen), werden die Bezüge ausführlich kommentiert. Der Kommentar weist sämtliche relevanten Entscheidungen zur Rechtsprechung des BGH nach. Er beschränkt sich nicht nur auf die Wiedergabe der Ansichten in Rechtsprechung und Literatur, sondern die Kommentatoren äußern ihre Meinung und nehmen eine präzise, kritische Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung vor. Wo in wichtigen, praxisrelevanten Bereichen Unklarheiten bestehen, finden sich Hinweise und Vorschläge für vertragliche und/oder prozessuale Lösungen. Insbesondere für die Anwaltschaft und die Baupraxis ist dieser Kommentar hier von besonderem Wert, weil er gerade auch bei der Vertragsgestaltung wertvolle Hilfe gibt. Baubetriebler erläutern die Kalkulation von Nachträgen und Fortschreibung der Bauzeit.
Neu und aktuell:
Alle Gesetze und Verordnungen auf aktuellem Stand. Mit jüngstem Rechtsprechungsstand.
Rezension:
"Insgesamt ist der neue VOB/B-Kommentar vor allem ein Buch für die anspruchsvolle Praxis. Die Darstellung ist übersichtlich, gut lesbar und mit Theorie nicht überladen. ... Der Kommentar ist Anwälten, Gerichten, aber auch der mit Baurechtsfragen befassten Wirtschaft ohne Einschränkung zu empfehlen."
Prof. Dr. Hans Ganten, Rechtsanwalt, Notar und Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Bremen, in: NZBau 10/02
"Der VOB/B-Kommentar von Leinemann und seinem Autorenteam ... stellt ... eine Bereicherung der baurechtlichen Literatur dar. Er besticht durch Übersichtlichkeit und bezieht durchweg zu allen baurechtlichen Problemen Stellung ..."
Prof. Dr. Klaus Vygen, Vorsitzender Richter am OLG Düsseldorf, in: Baurecht 9/02