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Der von erfahrenen Baurechtsanwälten, Richtern und Baubetrieblern verfasste Kommentar erläutert ausführlich die neue VOB/B 2012 mit den ersten, dazu bereits ergangenen Urteilen. Dabei werden maßgebliche Vorschriften des BGB-Werkvertragsrechts einbezogen. Großer Wert wird darauf gelegt, die Grundzüge der Preiskalkulation und –fortschreibung bei Nachträgen auch für Juristen verständlich und beispielhaft zu erläutern. Das gilt auch für den Komplex der Terminfortschreibung bei Störungen des Bauablaufs und die damit verbundenen Vergütungs- und Ersatzansprüche.
Das Bauvertragsrecht wird
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Produktbeschreibung
Der von erfahrenen Baurechtsanwälten, Richtern und Baubetrieblern verfasste Kommentar erläutert ausführlich die neue VOB/B 2012 mit den ersten, dazu bereits ergangenen Urteilen. Dabei werden maßgebliche Vorschriften des BGB-Werkvertragsrechts einbezogen. Großer Wert wird darauf gelegt, die Grundzüge der Preiskalkulation und –fortschreibung bei Nachträgen auch für Juristen verständlich und beispielhaft zu erläutern. Das gilt auch für den Komplex der Terminfortschreibung bei Störungen des Bauablaufs und die damit verbundenen Vergütungs- und Ersatzansprüche.

Das Bauvertragsrecht wird erschöpfend und mit zahlreichen Verweisen auf die aktuelle Rechtsprechung und Fachliteratur kommentiert. Aus der vielfältigen Praxiserfahrung der Autoren – sämtlich renommierte Baurechtler/innen – erschließen sich Erläuterungen wichtiger Urteile, an denen die Verfasser teilweise selbst mitgewirkt haben, wie etwa zum Thema der verzögerten Vergabe, spekulativer Preise, Komplettheitsklauseln, Preisfortschreibung, umwirksamer Zahlungsregelungen und zur Auslegung des Leistungsumfangs. Die Autoren sind allesamt erfahrene Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht sowie baurechtlich spezialisierte Richter und Sachverständige im Bauwesen sind. Recht und baubetriebliche Bezüge werden wie in keinem anderen VOB-Kommentar in enger Verzahnung dargestellt.

Die Neuauflage greift intensiv die jüngste BGH-Rechtsprechung zum Pauschalvertrag, zur Berechnung von Kosten der verzögerten Vergabe, die Charakterisierung von LV-Vorgaben als Geschäftsgrundlage und die Übernahme von Schadstoffrisiken auf. Die Auswirkungen der Umsetzung der EU-Zahlungsverzugsrichtlinie sind ebenso erläutert wie Bauvertragsbedingungen der Deutschen Bahn. Nachträge und Bauzeit als typische Konfliktfelder bilden einen weiteren Schwerpunkt der Erläuterungen, ebenso wie Rechtsfragen rund um die Sicherheiten im Bauvertrag, die Abnahme sowie die Verantwortung für Mängel. Die Autoren erörtern auch offene und bislang unentschiedene Rechtsfragen und geben Empfehlungen zur Vertragsgestaltung. Aktualisiert und vertieft finden sich auch die von der Praxis sehr positiv aufgenommen Erläuterungen der FIDIC-Bauvertragsbedingungen für den Auslandsbau und Anlagenbau.

Aus den Besprechungen:
»Der Kommentar ist auch in der 5. Auflage eine ›runde Sache‹. Er zeigt Argumentationswege auf. Er regt zum Nachdenken an. Er gibt den Praktikern klare Hinweise. Er nimmt Gerichtsentscheidungen des BGH nicht ergeben hin, sondern hinterfragt sie kritisch und trägt damit zur weiteren Rechtsentwicklung bei.«
RA und FA für Bau- u. Architektenrecht Prof. Thomas Thierau, Bonn, in NZBau 3/2014

»Wer sich zum Bauvertragsrecht und zur Anwendungspraxis der VOB/B umfassend und erschöpfend informieren will, ist mit diesem Werk bestens bedient. Mit diesem Werk hat sich wiederum Qualität durchgesetzt. Ein großer Kommentar allein für die VOB/B!«
RA und FA für Bau- u. Architektenrecht Hans-Christian Schwenker, Hannover, in BauR 4/2014

»An der vorliegenden VOB/B-Kommentierung der VOB/B 2012 dürfte der auf dem Gebiet des Baurechts spezialisierte Praktiker nicht vorbeikommen. Die Darstellung ist umfassend, rechtlich hervorragend begründet, somit insgesamt äußerst kompetent.«
RA Daniel Jansen, Köln, dierezensenten.blogspot.de, 6.9.2014

»Der Kommentar ist der beste Beweis dafür, dass sich auch in einem engen Markt Qualität durchsetzt.«
RA Prof. Dr. Klaus D. Kapellmann zur Vorauflage in: NZBau 05/11

Der Herausgeber:
Rechtsanwalt Prof. Dr. Ralf Leinemann, Berlin, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und Honorarprofessor an der Fachhochschule für Wirtschaft Berlin.