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Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Note: 1,0, Christian-Albrechts-Universität Kiel, Veranstaltung: Seminar: Gewalt und Zivilisation, Sprache: Deutsch, Abstract: Du sollst dich nicht rächen noch Zorn bewahren.Wenn ein Fremdling bei euch wohnt in eurem Lande, den sollt ihr nicht bedrücken. Er soll bei euch woh-nen wie ein Einheimischer unter euch, und du sollst ihn lieben wie dich selbst.(3. Mose 19/ 33-34)Völkermord - allgemein wird unter diesem Begriff die Auslöschung willkürlich definierter Menschengruppenunter sehr brutalen Begleitumständen verstanden.1944…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Note: 1,0, Christian-Albrechts-Universität Kiel, Veranstaltung: Seminar: Gewalt und Zivilisation, Sprache: Deutsch, Abstract: Du sollst dich nicht rächen noch Zorn bewahren.Wenn ein Fremdling bei euch wohnt in eurem Lande, den sollt ihr nicht bedrücken. Er soll bei euch woh-nen wie ein Einheimischer unter euch, und du sollst ihn lieben wie dich selbst.(3. Mose 19/ 33-34)Völkermord - allgemein wird unter diesem Begriff die Auslöschung willkürlich definierter Menschengruppenunter sehr brutalen Begleitumständen verstanden.1944 führte der jüdisch-polnische Jurist Raphael Lemkin den Begriff "Genozid" ein.:Neue Ansätze erfordern neue Begriffe. Unter "Genozid" verstehen wir die Vernichtung eines Volkes odereiner ethnischen Gruppe. Dieses neue Wort setzt sich aus dem griechischen Wort genos (Rasse, Stamm,Volk) und dem lateinischen Wortstamm cide (töten, morden, metzeln) zusammen und entspricht soin seiner Bildung Wörtern wie Tyrannizid, Homozid, Infantizid, etc. Im allgemeinen bedeutet Genozidnicht notwendigerweise die unmittelbare Vernichtung eines Volkes, auÿer wenn er durch die massenhafteErmordung aller Mitglieder eines Volkes erfolgt, sondern die planmäÿige Koordinierung verschiedenerAktionen, die darauf abzielen, die unentbehrlichen Lebensgrundlagen von Volksgruppen zu zerstören, umdiese Gruppen selbst zu vernichten. Ziele eines solchen Plans wären die Zerschlagung der politischen undsozialen Institutionen, der Kultur, der Sprache, des Nationalgefühls, der Religion und des Wirtschaftslebensvon Volksgruppen, die Vernichtung der persönlichen Sicherheit, Freiheit, Gesundheit und Würdebis hin zur Tötung von Angehörigen solcher Gruppen. Der Genozid richtet sich gegen die Volksgruppeals solche, und die aus ihm folgenden Handlungen gelten nicht Personen auf Grund ihrer individuellenEigenschaften, sondern auf Grund ihrer Zugehörigkeit zu dieser Volksgruppe." (1)Die verbindliche Definition des Straftatbestandes Völkermord ergibt sich aus der UN-Konvention 280.Allerdings ist die Einordnung verschiedener Verbrechen unter den Terminus Völkermord nicht einfach. Kann man Genozide vergleichen? Verliert der Holocaust dadurch an Schrecken und wird relativiert oder gargeleugnet?(1)Raphael Lemkin. "Axis Rule in occupied Europe. Laws of Occupation, Analysis of Government, Proposals for Redress",Washington 1944
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