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Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) wurde 1950 im Rahmen des Europarates unterzeichnet. Die Konvention ist das erste Rechtsdokument, das den Schutz der Grundrechte und -freiheiten gewährleistet. Außerdem wird ein Kontrollmechanismus für den Schutz dieser Rechte festgelegt. Die Wirksamkeit der EMRK hängt davon ab, dass die Erfüllung ihrer Urteile rechtsverbindlich und obligatorisch ist und gleichzeitig die Vollstreckung von Urteilen durch den EGMR überwacht wird. Die oben genannten Faktoren unterscheiden den EGMR vom übrigen Mechanismus des Menschenrechtsschutzes, dessen Urteile nur…mehr

Produktbeschreibung
Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) wurde 1950 im Rahmen des Europarates unterzeichnet. Die Konvention ist das erste Rechtsdokument, das den Schutz der Grundrechte und -freiheiten gewährleistet. Außerdem wird ein Kontrollmechanismus für den Schutz dieser Rechte festgelegt. Die Wirksamkeit der EMRK hängt davon ab, dass die Erfüllung ihrer Urteile rechtsverbindlich und obligatorisch ist und gleichzeitig die Vollstreckung von Urteilen durch den EGMR überwacht wird. Die oben genannten Faktoren unterscheiden den EGMR vom übrigen Mechanismus des Menschenrechtsschutzes, dessen Urteile nur empfehlenswert sind. Die Fahrlässigkeit bei der Erfüllung der Urteile des EGMR kann dazu führen, dass die Mitgliedschaft der Staaten vorübergehend ansteht oder ein Staat aus der Organisation ausgeschlossen wird.
Autorenporträt
Nací en Tbilisi el 3 de junio. 1985 1991-2002 Tbilisi Secondary School N171. 2002 - 2006 Facultad de Derecho, Universidad Estatal de Tbilisi, Licenciatura en Derecho. 2006-2008 Facultad de Derecho, Universidad Estatal de Tbilisi, Programa de Maestría en Derecho Internacional Privado. 2008-2009 Programa de Maestría en Derecho Internacional Público y Europeo, Facultad de Derecho de Riga.