Nicht erst seit der Tötung des mutmaßlichen Drahtziehers der Anschläge vom 11. September 2011, Osama bin Laden, durch die Einheit der US-amerikanischen Militärs, die Navy Seals, am 02. Mai 2011 in Abbottabad, Pakistan, ist der Begriff der gezielten Tötung ein fester Bestandteil des politischen und völkerrechtlichen Diskurses geworden. Neben den USA verfolgen auch andere Staaten die Strategie des gezielten Tötens. Bedeutung hat sie vor allem im Zusammenhang mit Terrorismusbekämpfung. Dementsprechend ist die Diskussion zur Rechtmäßigkeit des Einsatzes gezielter Tötungen in der Praxis erheblich von politischen Motiven beeinflusst. Die Autorin zeigt in ihrer Arbeit, dass gezielte Tötungen nicht in einem rechtlichen "Niemandsland" ausgetragen werden, sondern Fragen des zwischenstaatlichen Gewaltverbots, Belange des humanitären Völkerrechts und bestimmte Menschenrechte, allen voran das Recht auf Leben berühren. Als (zwischen-) staatliche Maßnahme können sie auf Grundlage geltenden Völkerrechts auf ihre Rechtmäßigkeit hin beurteilt werden. Dabei sind die Umstände der einzelnen gezielten Tötung maßgeblich für das anwendbare Recht. Die Autorin kommt zum dem Ergebnis, dass eine gezielte Tötung im Kontext eines bewaffneten Konfliktes nach konfliktvölkerrechtlichen Maßstäben eine rechtmäßige Kriegshandlung sein kann. Eine gezielte Tötung außerhalb eines bewaffneten Konflikts hingegen wird in den seltensten Fällen den Anforderungen des Menschenrechtsschutzes gerecht werden.
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