Ziel der Untersuchung ist die Erarbeitung eines Gesamtkonzepts der beteiligungsrechtlichen Zurechnung von Systemunrecht. Dies erfordert sowohl eine kritische Auseinandersetzung mit den verschiedenen Beteiligungsformen als auch die Entwicklung eines übergeordneten Rasters als Bezugsrahmen für den jeweiligen Verantwortungsumfang.
Geschuldet ist die Notwendigkeit eines solchen Bezugsrahmens dem typischerweise systemisch-kollektiven Zuschnitt vieler Völkerrechtsverbrechen. Bei den Exekutoren der Ausführungsebene und den höchsten Führungstätern steht dieser Rahmen spätestens bei der Frage der Strafzumessung ohnehin unausgesprochen im Hintergrund. Während die eigenhändig Ausführenden der untersten Rangstufe konkrete Einzeltaten begehen, beziehen sich die Spitzenentscheidungen auf die Gesamttat als Gesamtheit aller begangenen Verbrechen. Schwieriger ist die entsprechende kontextuelle Verortung auf der mittleren Hierarchieebene, die von den für die Implementierung der Verbrechen unentbehrlichen Planern und Organisatoren besetzt wird.
Geschuldet ist die Notwendigkeit eines solchen Bezugsrahmens dem typischerweise systemisch-kollektiven Zuschnitt vieler Völkerrechtsverbrechen. Bei den Exekutoren der Ausführungsebene und den höchsten Führungstätern steht dieser Rahmen spätestens bei der Frage der Strafzumessung ohnehin unausgesprochen im Hintergrund. Während die eigenhändig Ausführenden der untersten Rangstufe konkrete Einzeltaten begehen, beziehen sich die Spitzenentscheidungen auf die Gesamttat als Gesamtheit aller begangenen Verbrechen. Schwieriger ist die entsprechende kontextuelle Verortung auf der mittleren Hierarchieebene, die von den für die Implementierung der Verbrechen unentbehrlichen Planern und Organisatoren besetzt wird.