Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 1,3, Technische Universität Dresden (Zentrum für internationale Studien), Veranstaltung: Recht der Vereinten Nationen, Sprache: Deutsch, Abstract: In dieser Arbeit soll die Problematik der Zurechnung und Verantwortlichkeit für völkerrechtswidriges Verhalten der Vereinten Nationen und der truppenstellenden Staaten betrachtet werden.Friedensmissionen der Vereinten Nationen haben eine lange Tradition, die bis in die Gründungsjahre der Vereinten Nationen zurückreicht. Sie bildeten das Gegenstück zu militärischen Zwangsmaßnahmen der kollektiven Sicherheit, welche im Kapitel VII der UN-Charta kodifiziert sind und darauf abzielen, einen staatlichen Akteur gewaltsam zur Wiederherstellung des Friedens zu zwingen. Eine klassische friedenserhaltende Mission (engl. Peacekeeping) hatte zum Zweck einen gerade erkämpften aber noch unstabilen Frieden zu erhalten. Zwar sind friedenserhaltende Missionen nicht explicit in der UN-Charta kodifiziert. Ihre Rechtmäßigkeit ist jedoch völkerrechtlich weitestgehend unumstritten. Aufgrund der veränderten sicherheitspolitischen Weltlage, insbesondere durch das Ende des Ost-West Konflikts und durch das Phänomen des transnationalen Terrorismus, hat sich die Trennlinie zwischen den Maßnahmen nach Kapitel VII UN-Charta und den friedenserhaltenden Missionen nach und nach aufgelöst. Zunächst sahen sich die VN neben Staaten auch mit nicht-staatlichen Akteuren konfrontiert. Infolgedessen litt das Prinzip der Neutralität, welches für friedenserhaltende Missionen maßgeblich war. Des Weiteren ist die Sicherung eines brüchigen, gerade erlangten Friedens zu einer Herausforderung geworden, die ein robusteres Mandat erfordern als einen, der lediglich die Selbstverteidigung legitimiert. Dadurch entstand eine neue Kategorie von Friedensmissionen der VN, die unter anderem die Bezeichnung "friedenserzwingende Maßnahmen" (engl. Peaceenforcement) erhielten. Bei der Betrachtung dieser Missionen entstehen Unklarheiten im Bereich der Kompetenzverteilung zwischen den VN und den truppenstellenden Staaten, was z.B. die Führungsrolle oder die operative Kontrolle betrifft. Daraus ergeben sich mehrere rechtliche Probleme, welche in letzter Zeit internationale Beachtung fanden.
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