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Das Forschungsprojekt "Nationale Strafverfolgung völkerrechtlicher Verbrechen - National Prosecution of International Crimes" geht vor dem Hintergrund der komplementären Zuständigkeit des Internationalen Strafgerichtshofs der Frage nach, in welchem Umfang und in welcher Weise verschiedene Staaten eine Ahndung von Völkerstraftaten durch eigene nationale Gerichte ermöglichen.In den bislang erschienenen sechs Bänden der Reihe "Nationale Strafverfolgung völkerrechtlicher Verbrechen" sowie einem spanischsprachigen Band wurden die Landesberichte zur Rechtslage in den einzelnen Staaten…mehr

Produktbeschreibung
Das Forschungsprojekt "Nationale Strafverfolgung völkerrechtlicher Verbrechen - National Prosecution of International Crimes" geht vor dem Hintergrund der komplementären Zuständigkeit des Internationalen Strafgerichtshofs der Frage nach, in welchem Umfang und in welcher Weise verschiedene Staaten eine Ahndung von Völkerstraftaten durch eigene nationale Gerichte ermöglichen.In den bislang erschienenen sechs Bänden der Reihe "Nationale Strafverfolgung völkerrechtlicher Verbrechen" sowie einem spanischsprachigen Band wurden die Landesberichte zur Rechtslage in den einzelnen Staaten veröffentlicht. Der hiermit vorgelegte rechtsvergleichende Querschnitt, der von Helmut Kreicker erarbeitet wurde und das Projekt zum Abschluss bringt, führt zentrale Aussagen der einzelnen Landesberichte zusammen und vergleicht die Rechtslage in den untersuchten Staaten sowohl mit dem gegenwärtigen Stand des völkerrechtlichen Strafrechts als auch miteinander.
Autorenporträt
Professor Dr. Ulrich Sieber ist Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht, Informationsrecht und Rechtsinformatik an der Universität Würzburg. Er arbeitet seit über 20 Jahren schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Computerrechts, war persönlicher Sonderberater von zwei EG-Kommissaren und unterstützte zahlreiche deutsche und ausländische Regulierungsstellen, internationale Organisationen und Firmen.
Rezensionen
»Das Werk stellt ein unentbehrliches Hilfsmittel für Projekte zur Umsetung des Römischen Statuts in nationalen Rechtsordnungen dar.« Frank Selbmann, in: Zeitschrift für Internationale Strafrechtsdogmatik, 6/2008