Carl Schmitt
Volksentscheid und Volksbegehren
Ein Beitrag zur Auslegung der Weimarer Verfassung und zur Lehre von der unmittelbaren Demokratie
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Produktdetails
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- Beiträge zum ausländischen öffentlichen Recht und Völkerrecht 2
- Verlag: De Gruyter
- 1927.
- Seitenzahl: 56
- Erscheinungstermin: 1. April 1927
- Deutsch
- Abmessung: 246mm x 175mm x 9mm
- Gewicht: 227g
- ISBN-13: 9783111257310
- ISBN-10: 3111257312
- Artikelnr.: 42521546
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- Verlag: De Gruyter
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- ISBN-10: 3111257312
- Artikelnr.: 42521546
Frontmatter -- Vorbemerkung -- Übersicht -- I. Das Volksgesetzgebungsverfahren -- II. Die vom Volksgesetzgebungsverfahren ausgeschlossenen Angelegenheiten -- III. Die natürlichen Grenzen der unmittelbaren Demokratie
I. Das Volksgesetzgebungsverfahren Die verschiedenen Funktionen des Volksentscheids – Das Volksbegehren nach Art. 73 Abs. 3 RV. ist weder Referendums- noch einfache Gesetzes-Initiative – Es ist Einleitung eines durchgängigen Volksgesetzgebungsverfahrens – Folgerungen aus der Einheitlichkeit dieses Verfahrens II. Die vom Volksgesetzgebungsverfahren ausgeschlossenen Angelegenheiten Mangel an Systematik in der Regelung dieser Frage – Der Streit um die Auslegung des Art. 73 Abs. 4 RV. – Die Beweisgründe Triepels – Der Standpunkt der Reichsregierung – Kritik der Beweisgründe Triepels: a) die Entstehungsgeschichte; b) der Wortlaut des Art. 73 Abs. 4 RV. – Gründe für den Ausschluß aller Geldgesetze; a) der Haushaltsplan als Ausdruck der Einheit eines geordneten, staatlichen Finanzwesens; b) verfassungsgeschichtliche Bestätigung der Maßgeblichkeit des Zusammenhangs; c) die allgemeine Tendenz zur Einschränkung der Initiative bei Geldgesetzen – Wer entscheidet darüber, was ein Geldgesetz ist? III. Die natürlichen Grenzen der unmittelbaren Demokratie Die verschiedene Bedeutung des Wortes »Volk«– Die Akklamation als das demokratische Urphänomen – Die Wirkung der geheimen Einzelabstimmung: Abhängigkeit von formulierten Fragen; das Volk kann nur Ja oder Nein sagen – Folgerungen für die Volksinitiative – Vom Volksbegehren ausgeschlossene Materien – Grundsätzliche Bemerkungen zur politischen Theorie der reinen Demokratie Anhang Editorische Nachbemerkung – Korrekturbemerkungen Carl Schmitts – Namenverzeichnis
Frontmatter -- Vorbemerkung -- Übersicht -- I. Das Volksgesetzgebungsverfahren -- II. Die vom Volksgesetzgebungsverfahren ausgeschlossenen Angelegenheiten -- III. Die natürlichen Grenzen der unmittelbaren Demokratie
I. Das Volksgesetzgebungsverfahren Die verschiedenen Funktionen des Volksentscheids – Das Volksbegehren nach Art. 73 Abs. 3 RV. ist weder Referendums- noch einfache Gesetzes-Initiative – Es ist Einleitung eines durchgängigen Volksgesetzgebungsverfahrens – Folgerungen aus der Einheitlichkeit dieses Verfahrens II. Die vom Volksgesetzgebungsverfahren ausgeschlossenen Angelegenheiten Mangel an Systematik in der Regelung dieser Frage – Der Streit um die Auslegung des Art. 73 Abs. 4 RV. – Die Beweisgründe Triepels – Der Standpunkt der Reichsregierung – Kritik der Beweisgründe Triepels: a) die Entstehungsgeschichte; b) der Wortlaut des Art. 73 Abs. 4 RV. – Gründe für den Ausschluß aller Geldgesetze; a) der Haushaltsplan als Ausdruck der Einheit eines geordneten, staatlichen Finanzwesens; b) verfassungsgeschichtliche Bestätigung der Maßgeblichkeit des Zusammenhangs; c) die allgemeine Tendenz zur Einschränkung der Initiative bei Geldgesetzen – Wer entscheidet darüber, was ein Geldgesetz ist? III. Die natürlichen Grenzen der unmittelbaren Demokratie Die verschiedene Bedeutung des Wortes »Volk«– Die Akklamation als das demokratische Urphänomen – Die Wirkung der geheimen Einzelabstimmung: Abhängigkeit von formulierten Fragen; das Volk kann nur Ja oder Nein sagen – Folgerungen für die Volksinitiative – Vom Volksbegehren ausgeschlossene Materien – Grundsätzliche Bemerkungen zur politischen Theorie der reinen Demokratie Anhang Editorische Nachbemerkung – Korrekturbemerkungen Carl Schmitts – Namenverzeichnis