Examensarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Geschichte - Weltgeschichte - Frühgeschichte, Antike, Note: 1,0, Universität Mannheim, 51 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Frauen waren im antiken Griechenland nicht rechtsmündig, d.h., sie durften sich vor Gericht nicht selbst verteidigen und mussten sich von einem Vormund vertreten lassen. Frauen war eine politische Beteiligung untersagt. Ebenso konnten die Zeugenaussagen von Sklaven nur verwendet werden, wenn sie unter Folter erfolgten. Das Urteil in Gerichtsprozessen fällten erloste Bürger, ohne jegliche juristische Ausbildung.Aus unserer heutigen Sicht fällt es schwer, das Rechts- und Demokratieverständnis der Antike nachzuvollziehen, denn wir setzten unser heutiges politisches System wie auch unser Rechtssystem auf einen höheren Sockel als das der Antike. Aber besteht dazu überhaupt Anlass? Wir haben größtenteils nur Grundkenntnisse über die athenische Verfassung, wissen nichts über die Motive einiger Verfahrensweisen. Diese Arbeit hat sich deshalb zum Ziel gesetzt, die Zusammenhänge der einzelnen Institutionen im antiken Athen - besonders der Volksversammlung und der Volksgerichte - aufzuzeigen, um das Verständnis über die athenische Verfassung zu stärken. Anhand der Erläuterungen über das demokratische Athen soll es möglich sein, eine Gerichtsrede (zum Beispiel die Rede gegen die Stiefmutter) zu verstehen. Zudem möchte die Arbeit versuchen, Unterschiede bzw. Zusammenhänge zu modernen demokratischen Verfassungen zu finden. Inwiefern beruht die Praxis der Schöffengerichte in Deutschland oder die Geschworenengerichte in den USA auf den athenischen Geschworenengerichten?
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