Eines der tragenden Elemente der Europäischen Union ist zweifelsohne die Erwartung, dass sich durch einen ausgeprägten und gut funktionierenden europäischen Binnenmarkt ökonomische Vorteile für alle Beteiligten ergeben. Ein grundsätzliches Paradigma ist in diesem Zusammenhang die Annahme, dass einheitliches Recht bei der Erreichung von vorhergenanntem Ziel helfen kann. Die sogenannte "UGP-Richtlinie"Richtlinie zielt auf eine umfassendere Rechts-vereinheitlichung der Regulierung von unlauteren Geschäftspraktiken ab. Neben dem Ziel, den europäischen Binnenmarkt zu stimulieren, formuliert die Richtlinie als weiteres Ziel ein hohes Verbraucher-schutzniveau. Dabei bezieht sich die Regulierungsvorgabe der Richtlinie ausschließlich auf Rechtsfälle für das Verhältnis Unternehmen-Verbraucher. Der Mitgliedsstaat ist zur Umsetzung der Richtlinien der Europäischen Kommission verpflichtet. Um insbesondere einen hohen Grad an Rechtsvereinheitlichung erreichen zu können, wurde die UGP-Richtlinie seitens der Kommission als vollharmonisierend ausgeführt. Diese Arbeit widmet sich den Herausforderungen bei der Umsetzung in nationales Recht mit besonderer Berücksichtigung des deutschen Rechts.