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Für die Neuauflage haben die außerordentlich vielfältigen Gesetze und EG-Verordnungen, die in letzter Zeit in Kraft getreten sind oder bis Mitte 2002 in Kraft treten werden, umfangreiche Änderungen und Neukommentierungen erforderlich gemacht.
Neu eingearbeitet wurden:
Anerkennungs- und Vollstreckungsausführungsgesetz
Ist teilweise zum 01. 03. 2001 in Kraft getreten und tritt teilweise zum 01. 03. 2002 in Kraft.
Gerichtsvollzieherkostenneuordnungsgesetz
Ist zum 01. 05. 2001 in Kraft getreten.
EG-VO Nr. 1348/2000 über die Zustellung gerichtlicher und
außergerichtlicher
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Produktbeschreibung
Für die Neuauflage haben die außerordentlich vielfältigen Gesetze und EG-Verordnungen, die in letzter Zeit in Kraft getreten sind oder bis Mitte 2002 in Kraft treten werden, umfangreiche Änderungen und Neukommentierungen erforderlich gemacht.

Neu eingearbeitet wurden:
Anerkennungs- und Vollstreckungsausführungsgesetz
Ist teilweise zum 01. 03. 2001 in Kraft getreten und tritt teilweise zum 01. 03. 2002 in Kraft.

Gerichtsvollzieherkostenneuordnungsgesetz
Ist zum 01. 05. 2001 in Kraft getreten.

EG-VO Nr. 1348/2000 über die Zustellung gerichtlicher und
außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- und Handelssachen
Ist zum 01. 05. 2001 in Kraft getreten.

Lebenspartnerschaftsgesetz
Ist zum 01. 08. 2001 in Kraft getreten.

Mietrechtsreformgesetz
Ist zum 01. 09. 2001 in Kraft getreten.

Schuldrechtsmodernisierungsgesetz
Ist zum 01. 01. 2002 in Kraft getreten.

Zivilprozessreformgesetz
Ist zum 01. 01. 2002 in Kraft getreten.

Zahlreiche Euro-Einführungsgesetze und -Verordnungen
Sind zum 01. 01. 2002 in Kraft getreten.

EG-VO Nr. 44/2001 über die gerichtliche Zuständigkeit
und die Anerkennung und Vollstreckung in Zivil- und
Handelssachen
Tritt zum 01. 03. 2002 in Kraft.

Zustellungsreformgesetz
Tritt zum 01. 07. 2002 in Kraft.

Darüber hinaus sind in dem Werk auch alle weiteren einschlägigen Gesetzesänderungen seit der Veröffentlichung der Vorauflage berücksichtigt.

Schließlich hat die Auswertung der Erfahrungen mit der Übertragung der "Eidesstattlichen Versicherung" auf den Gerichtsvollzieher im Jahre 1999 dazu geführt, dass die Erläuterungen zu den §§ 899 ff. völlig neu geschrieben worden sind.

So wird mit der Neuauflage des Kommentars für den Praktiker wieder ein umfassend informierendes und zugleich hoch aktuelles Arbeitsmittel zur Verfügung stehen.

Aus den Besprechungen der Vorauflagen:
- "Den Autoren ist es mit ihrem Werk gelungen, eine schwierige Rechtsmaterie so verständlich und übersichtlich aufzuarbeiten, dass sie auch dem nicht spezialisierten Leser leicht zugänglich wird. Durch die Verbindung mit eigenen wissenschaftlichen Beiträgen wird ein Niveau erreicht, das nur schwer übertroffen werden kann." (Prof. Dr. Dirk Olzen zur 2. Auflage, in: Juristische Rundschau)
- "Damit stellt der Kommentar ein Arbeitsmittel dar, aus dem sich ein umfassendes, gründliches und gesichertes Bild des Meinungsstands zum Zeitpunkt der Drucklegung gewinnen lässt, und das nicht nur den Erfordernissen der Praxis genügt, sondern auch wissenschaftliche Ansprüche befriedigt. Das hohe Lob, das schon der Vorauflage gezollt worden ist, verdient die Neuauflage erst recht." (Vizepräsident des OLG Dr. Karl-Friedrich Steinert zur 2. Auflage, in: Neue Juristische Wochenschrift)
- "Der Kommentar hat sein hohes Niveau nicht nur gehalten, sondern durch die oben erwähnten zahlreichen kleineren Verbesserungen noch gesteigert. Dass an dem Grundkonzept nichts geändert wurde, das Detailfülle mit Vertiefung und übergreifender Einordnung verbindet, ist in diesem Fall besonders erfreulich." (Prof. Dr. Petra Pohlmann zur 2. Auflage, in: Zeitschrift für Zivilprozeß)
- "Das aus langjähriger Erfahrung für die Praxis geschaffene Werk ist für Richter und Rechtsanwälte sowie für Sachbearbeiter der Verbände, Unternehmen und Banken eine unentbehrliche und erschöpfende Arbeitsgrundlage." (Oberlandesgerichtsrat a.D. Dr. Hugo Glaser zur 1. Auflage, in: Monatsschrift für Deutsches Recht)
- "...auf Anhieb der Standardkommentar zum zivilprozessualen Vollstreckungsrecht." (Dr. Egon Schneider zur 1. Auflage, in: ZAP - Zeitschrift für die Anwaltspraxis)
- "Die Darstellung ist von lehrbuchartiger Breite, Übersichtlichkeit und Verständlichkeit und hebt sich damit in wohltuender Weise von der sonst bei Kommentaren vielfach anzutreffenden gedanklichen Komprimierung und drucktechnischen Minimierung ab. Das Ergebnis ist ein Kommentar, der auf alle Fragen der Praxis eine umfassende, und vor allem auch verständliche Antwort gibt. Das Werk hat gute Chancen, gerade im Bankenbereich ein Standardwerk zum Vollstreckungsrecht zu werden." (Dr. Ahrend Weber zur 1. Auflage, in: Die Bank)
- "...eine wahre Fundgrube für jeden, der sich mit der Zwangsvollstreckung befasst." (Dipl.-Rechtspfleger Udo Hintzen zur 1. Auflage, in: Der Deutsche Rechtspfleger)
Autorenporträt
Vors. Richter am OLG Dr. iur. Winfried Schuschke, Köln, und Prof. Dr. iur. Wolf-Dietrich Walker, Universität Gießen