39,90 €
inkl. MwSt.
Versandkostenfrei*
Versandfertig in 1-2 Wochen
payback
0 °P sammeln
  • Broschiertes Buch

Ziel dieser Arbeit ist es, die bestehende Diskussion in Lehre und Rechtsprechung über die Vollstreckbarkeit von Zwangsgeldern zu analysieren, die dem Beklagten auferlegt werden, um ihn daran zu hindern, einer einstweiligen Verfügung Folge zu leisten. In diesem Zusammenhang wurde festgestellt, dass es zwei unterschiedliche Strömungen gibt, die sich mit dieser Frage befassen. Einige Gelehrte und Richter lehnen diese Möglichkeit ab und vertreten die Auffassung, dass die Geldbuße nur vorläufig vollstreckt werden sollte, so dass eine etwaige Gutschrift aus der Geldbuße unwirksam wird, wenn sich…mehr

Produktbeschreibung
Ziel dieser Arbeit ist es, die bestehende Diskussion in Lehre und Rechtsprechung über die Vollstreckbarkeit von Zwangsgeldern zu analysieren, die dem Beklagten auferlegt werden, um ihn daran zu hindern, einer einstweiligen Verfügung Folge zu leisten. In diesem Zusammenhang wurde festgestellt, dass es zwei unterschiedliche Strömungen gibt, die sich mit dieser Frage befassen. Einige Gelehrte und Richter lehnen diese Möglichkeit ab und vertreten die Auffassung, dass die Geldbuße nur vorläufig vollstreckt werden sollte, so dass eine etwaige Gutschrift aus der Geldbuße unwirksam wird, wenn sich herausstellt, dass der Kläger keinen Anspruch hat. Andererseits wird argumentiert, dass die Geldstrafe endgültig vollstreckt werden sollte, sobald feststeht, dass die Verpflichtung nicht erfüllt wurde, und nicht davon abhängig gemacht werden sollte, dass der Klage stattgegeben wird. Sie sind nämlich der Ansicht, dass die Geldbuße verfahrensrechtlicher Natur ist und nicht mit dem fraglichen materiellen Recht zusammenhängt.
Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.
Autorenporträt
Bachelor of Laws von der Federal University of Rio Grande - FURG, Fachanwältin für Zivilrecht und Zivilprozessrecht von der Estácio de Sá University, Rechtsanwältin in den Bereichen Zivilrecht, Arbeitsrecht und Sozialversicherung. Sie war als Rechtsberaterin der Stadtverwaltung von São José do Norte/RS tätig.