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Diplomarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,00, Georg-August-Universität Göttingen, 71 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: 1.1 Problemstellung und Zielsetzung der Arbeit Angesichts der zunehmenden Globalisierung der Güter- und Kapitalmärkte befinden sich die Rechnungslegungsnormen seit einigen Jahren im Umbruch. Die Investoren verlangen als Folge dieser Globalisierung eine international vergleichbare Rechnungslegung, die ihnen als Informationsinstrument für ihre Investitionsentscheidungen zur Verfügung steht. In…mehr

Produktbeschreibung
Diplomarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,00, Georg-August-Universität Göttingen, 71 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: 1.1 Problemstellung und Zielsetzung der Arbeit
Angesichts der zunehmenden Globalisierung der Güter- und Kapitalmärkte befinden sich die Rechnungslegungsnormen seit einigen Jahren im Umbruch. Die Investoren verlangen als Folge dieser Globalisierung eine international vergleichbare Rechnungslegung, die ihnen als Informationsinstrument für ihre Investitionsentscheidungen zur Verfügung steht. In diesem Zusammenhang wird einer internationalen Rechnungslegung eine zunehmende Bedeutung zuteil.
Die gesetzlichen Rahmenbedingung zur Umstellung auf International Financial Reporting Standards (IFRS) wurden von Parlament und Ministerrat der Europäischen Union (EU) am 19.7.2002 durch die sog. IAS-Verordnung1 geschaffen. Danach werden sämtliche kapitalmarktorientierte Unternehmen verpflichtet ihre Konzernabschlüsse ab dem 01.01.2005 bzw. 01.01.2007 nach den geltenden internationalen Rechnungslegungsstandards aufzustellen. In Deutschland sind etwa 1340 Unternehmen2 (ca. 1010 Unternehmen2 davon mit Sitz in Deutschland) betroffen, da ihre Wertpapiere auf einem geregelten Markt zugelassen sind.3 Nach Schätzung der Europäischen Kommission sind seit 2005 europaweit 7000 Unternehmen von dieser Regelung betroffen.4
Den Mitgliedstaaten wurde darüber hinaus ein Wahlrecht eingeräumt, die IFRS sowohl im Einzelabschluss als auch für nicht-kapitalmarktorientierte Gesellschaften anzuwenden. Seit der Verabschiedung des Bilanzrechtsreformgesetzes (BilReG) im Dezember 2004 dürfen Große Kapitalgesellschaften i. S. des
267 Abs. 3 HGB ihre Einzelabschlüsse gem.
325 Abs. 2a HGB zu Informationszwecken auch nach IFRS veröffentlichen.5
Neben den Unternehmen, denen die Umstellung auf die IFRS durch den europäischen Gesetzgeber verordnet wurde, gibt es allerdings auch Unternehmen, die aus Eigeninteresse beabsichtigen ihre Rechnungslegung auf die IFRS-Rechnungslegung umzustellen oder diese bereits umgestellt haben. Die Gründe hierfür liegen insbesondere in der Herstellung einer besseren Vergleichbarkeit mit anderen Konzernen und in den gestiegenen Anforderungen internationaler Fremd- und Eigenkapitalgeber. [...]
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