In dieser rechtsphilosophischen Arbeit im Grenzbereich zur Soziologie und zur Politikwissenschaft setzt sich die Autorin mit der derzeitigen Renaissance 'rechten Denkens' und dessen gleichheitskritischer Rechts- und Gerechtigkeitsauffassung in den politischen und rechtlichen Diskursen der Bundesrepublik auseinander. Sie entwickelt dabei eine anerkennungstheoretisch fundierte Theorie über die Attraktivitätsgründe dieses Denkens, welche dessen Erfolg als Resultat der Herausforde-rungen, Schwierigkeiten und Zumutungen moderner Anerkennungsstrukturen charakterisiert.Die Arbeit zeigt, wie dieses Denken den Fortbestand von Freiheiten der Leistungsgesellschaft mit einer Abschwächung der Beschwerlichkeit der bürgerlich-liberalen Anerkennungsstruktur verbindet. Ist es doch das Versprechen einer Gesellschaft, in der man miteinander dient und nicht gegeneinander konkurriert, das mit solchem Denken eine Renaissance erlebt. Darüber hinaus werden in ihr die juristischen Debatten über die Rettungsfolter und das Luftsicherheitsgesetz mit ihrem rechtstheoretisch und politisch relevanten Drängen auf eine Abwägbarkeit der Menschenwürde einer breiteren Leserschaft zugänglich gemacht.Wir leben im Zeitalter der Gleichheit: Wer über Gerechtigkeit streitet, streitet über Gleichheit - und hält dabei die unbedingte Gleichheit der Menschen als Menschen für unbestreitbar. Allerdings wird dieser gefühlte Grundkonsens der bundesdeutschen Rechts- und Gerechtigkeitsauffassung seit einiger Zeit wieder öffentlich infrage gestellt. Entsprechende Positionen finden sich in rechtspopulistischer und rechtsradikaler Kritik an der Gleichmacherei und einen Identitätsverlust der Geschlechter und Völker. Sie finden sich aber auch in der fachjuristischen Debatte über die Rettungsfolter, das Luftsicherheitsgesetz und die Unabwägbarkeit der Menschenwürde.Die Autorin untersucht die Strukturen und Formen solch Denkens und fragt nach den Gründen seiner heutigen Attraktivität. Die Arbeit bietet somit eineRekonstruktion der Staats- und Gesellschaftsvorstellungen des zeitgenössischen gleichheitskritischen Denkens. Sie zeigt, warum und inwiefern sich gleichheitskritisches Denken heute alles andere als erledigt hat, seine Anziehungskraft vielmehr auf spezifischen Schwächen einer bürgerlich-liberalen Gesellschaftsordnung beruht, deren Freiheiten von immer mehr Menschen als Bedrohung erfahren werden.Sie macht zudem die Grundzüge der fachjuristische Debatte über den Einsatz der Folter, die gezielte Tötung von Entführungsopfern und die Abwägbarkeit der Menschenwürde zugunsten individueller oder nationaler Sicherheit einem juristisch nicht versierten Publikum zugänglich. Vor allem aber zeigt die Arbeit in einer kritischen Analyse die Existenz einer Anerkennungsstruktur im Zeitalter der Gleichheit auf, welche nicht an das Ideal allgemeiner Menschengleichheit anknüpft.
Frankfurter Allgemeine Zeitung | Besprechung von 01.07.2015Was Linke wie Rechte am Liberalismus stört
Am Ziel vorbei: Julika Rosenstock spannt konservatives Staatsrecht mit rechtsradikalen Positionen zusammen
Was haben das Aktionsprogramm der NPD und die Grundsätze des Kampfbundes Deutscher Sozialisten mit den Überlegungen konservativer Staatsrechtsdenker wie Josef Isensee, Otto Depenheuer und Christian Hillgruber gemeinsam? Man möchte vermuten, die Antwort könne nur lauten: nichts. Damit unterschätzte man jedoch die Reizwirkung, die von dem Umstand ausgeht, dass die genannten Positionen allesamt rechts vom intellektuellen Mainstream angesiedelt sind. Für Julika Rosenstock ist dies Anlass genug, nach einer sie verbindenden Klammer zu suchen. Sie findet diese in einer gemeinsamen Gegnerschaft der "Rechten" zu dem Leitwert allgemeiner Menschengleichheit.
In der rechtsradikalen Literatur wird die Autorin dabei ohne weiteres fündig. Der Annahme, dass allen Menschen, allein weil sie Menschen sind, die gleiche Würde zukomme - eine Würde, die weder verdient werden muss noch verspielt werden kann -, stellen rechtsradikale Programmentwürfe ein Menschsein auf der Basis seinsgebundener Verschiedenheit entgegen. Der Unordnung einer Gesellschaft ohne Hemmungen, ohne Anstand und ohne Statussicherheit lässt sich danach nur durch die Etablierung einer hierarchisch gegliederten Gesellschaft wehren, die jedem seinen naturgewollten und deshalb seinsadäquaten Platz anweist: dem Mädel wie dem Burschen, dem Arbeiter der Stirn ebenso wie dem Arbeiter der Faust. Die Attraktivität derartiger Konzeptionen erblickt Rosenstock darin, dass sie Erlösung von der Spannung versprächen, die modernen Gesellschaften eigen sei. Zwar bemühten diese sich einerseits mehr und mehr um die Durchsetzung von Gleichheit in der Sphäre des Rechts und in der Wertschätzung von Lebensstilen, andererseits aber muteten sie ihren Bürgern immer mehr Ungleichheit der materiellen Ressourcen und der sozialen Wertschätzung ihrer Leistungsfähigkeit zu. Eine Wertegemeinschaft, die auf der Überzeugung beruhe, dass jedermann nur seinen Anteil leisten, seine Aufgabe im großen Ganzen ordnungsgemäß erfüllen müsse, eröffne dem Einzelnen demgegenüber die Möglichkeit, Anspruch auf Unterstützung und soziale Wertschätzung schon allein wegen dieser Leistung einzufordern. Die Überzeugung, in der Volksgemeinschaft nicht mit anderen zu konkurrieren, sondern gemeinsam mit ihnen zu dienen, entlaste ihn von den Risiken und Nebenwirkungen einer spätmodernen Existenz.
Diese Deutung ist durchaus anregend, denn wie alle funktionalistischen Analysen unterläuft sie die Konstruktion ideologischer Gegensätze durch den Nachweis verborgener Gemeinsamkeiten. So lässt sie erkennen, dass es zwischen rechter und linker Liberalismuskritik substantielle Überschneidungen gibt. Vor allem aber lässt sie die Annahme als trügerisch erscheinen, dass der Rechtsradikalismus ein Residuum vormoderner Verstocktheit darstelle, das sich im Zuge des sozialen Fortschritts auflösen werde. In Rosenstocks Lesart erweist sich der Rechtsradikalismus vielmehr als ein durch und durch modernes Phänomen. Als ein Kind dessen, wogegen er protestiert, wird er der Moderne auch künftig erhalten bleiben.
Aber was hat all dies mit dem konservativen Staatsrechtsdenken zu tun? Zur Untermauerung ihrer These von der generellen Distanz "rechten" Denkens gegenüber der Präsumtion allgemeiner Menschengleichheit untersucht Rosenstock zunächst die Debatte über die Rettungsfolter. Diejenigen Autoren, die die Androhung und den Einsatz willensbrechender Mittel im äußersten Notfall nicht von vornherein ausschließen, stellen zur Begründung entscheidend auf die Verantwortungsdifferenz zwischen dem Tatverdächtigen und seinem Opfer ab. Für Rosenstock läuft dies auf die Annahme hinaus, "dass letztlich ein Mensch offenbar verpflichtet ist, sich so zu verhalten, dass der Staat nicht gezwungen ist, ihn zu foltern". Darin liege ein Bruch mit dem Leitwert der Würdegleichheit aller Menschen.
Mit dieser allzu holzschnittartigen Deutung wird die Autorin der von ihr dargestellten Position allerdings nicht gerecht. Deren Vertreter verstehen sich keineswegs als Kritiker des Gedankens der Menschenwürdegleichheit, sondern als dessen wahre Verfechter. Der herrschenden Gegenauffassung werfen sie vor, bei ihrer Problemexposition die Menschenwürde des Opfers unter den Tisch fallen zu lassen, dem Opfer die gleichberechtigte Berücksichtigung seiner rechtlichen Belange also gerade abzusprechen. Eine konsequent am Gleichheitsgedanken orientierte Konfliktanalyse komme demgegenüber nicht umhin, in den heiklen Fällen eine Kollision von Würdeansprüchen festzustellen. Diese Kollision unter Rückgriff auf das beispielsweise aus dem Notwehrrecht bekannte Verantwortungsprinzip aufzulösen sei nicht willkürlich, sondern systemkonform. Auch der letztgenannte Argumentationsschritt hat mit der rechtsradikalen Gleichheitskritik nichts zu tun, sondern stellt eher die Ausweitung einer genuin liberalen Begründungsfigur dar. Dies bedeutet nicht, dass man diese Position gutheißen müsste. Es zeigt aber, dass Rosenstock sich den falschen Beurteilungsmaßstab ausgesucht hat.
Das Gleiche gilt für die zweite von der Autorin analysierte Diskussion: die Kontroverse über die Befugnis zum Abschuss entführter Flugzeuge. Die Befürworter einer solchen Befugnis machen der vom Bundesverfassungsgericht angeführten Gegenauffassung wieder eine unvollständige Situationsbeschreibung zum Vorwurf. Nicht nur die Würde der unschuldigen Flugpassagiere verdiene Berücksichtigung, sondern auch die der Menschen am Boden. Diesen Konflikt zuungunsten der ohnehin todgeweihten Passagiere aufzulösen sei ebenso wenig willkürlich wie die Hintanstellung der Belange des Entführers gegenüber derjenigen des Entführten, sondern entspreche einer weitverbreiteten moralischen Intuition. Auch dieser Gedankengang mag anfechtbar sein, wiederum aber nicht unter dem von Rosenstock hervorgehobenen Gesichtspunkt.
Rosenstocks Versuch, rechtsradikale Pamphlete unter dem Stichwort der Gleichheitskritik mit den Arbeiten konservativer Staatsrechtslehrer zusammenzuspannen, schlägt demnach fehl. Ernstzunehmendes konservatives Staatsdenken versteht sich heute hauptsächlich als Aufklärung über Aufklärung, das heißt als Versuch, die Implikationen der aufklärerischen Freiheitsverheißung bis zum Ende zu durchdenken, statt sich mit politisch leichter verdaulichen argumentativen Verkürzungen zufriedenzugeben. Vom Rechtsradikalismus, der statt einer solchen Aufklärung zweiter Stufe eine "Befreiung von der Befreiung" (Rosenstock) anstrebt, ist dieses Denken durch eine tiefe Kluft geschieden. Aber vermutlich ist dies ein zu uncooler Befund, um zum Gegenstand einer wissenschaftlichen Untersuchung gemacht zu werden.
MICHAEL PAWLIK
Julika Rosenstock: "Vom Anspruch auf Ungleichheit". Über die Kritik am Grundsatz bedingungsloser Menschengleichheit.
Verlag Velbrück Wissenschaft, Weilerswist 2015. 364 S., geb., 39,90 [Euro].
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Am Ziel vorbei: Julika Rosenstock spannt konservatives Staatsrecht mit rechtsradikalen Positionen zusammen
Was haben das Aktionsprogramm der NPD und die Grundsätze des Kampfbundes Deutscher Sozialisten mit den Überlegungen konservativer Staatsrechtsdenker wie Josef Isensee, Otto Depenheuer und Christian Hillgruber gemeinsam? Man möchte vermuten, die Antwort könne nur lauten: nichts. Damit unterschätzte man jedoch die Reizwirkung, die von dem Umstand ausgeht, dass die genannten Positionen allesamt rechts vom intellektuellen Mainstream angesiedelt sind. Für Julika Rosenstock ist dies Anlass genug, nach einer sie verbindenden Klammer zu suchen. Sie findet diese in einer gemeinsamen Gegnerschaft der "Rechten" zu dem Leitwert allgemeiner Menschengleichheit.
In der rechtsradikalen Literatur wird die Autorin dabei ohne weiteres fündig. Der Annahme, dass allen Menschen, allein weil sie Menschen sind, die gleiche Würde zukomme - eine Würde, die weder verdient werden muss noch verspielt werden kann -, stellen rechtsradikale Programmentwürfe ein Menschsein auf der Basis seinsgebundener Verschiedenheit entgegen. Der Unordnung einer Gesellschaft ohne Hemmungen, ohne Anstand und ohne Statussicherheit lässt sich danach nur durch die Etablierung einer hierarchisch gegliederten Gesellschaft wehren, die jedem seinen naturgewollten und deshalb seinsadäquaten Platz anweist: dem Mädel wie dem Burschen, dem Arbeiter der Stirn ebenso wie dem Arbeiter der Faust. Die Attraktivität derartiger Konzeptionen erblickt Rosenstock darin, dass sie Erlösung von der Spannung versprächen, die modernen Gesellschaften eigen sei. Zwar bemühten diese sich einerseits mehr und mehr um die Durchsetzung von Gleichheit in der Sphäre des Rechts und in der Wertschätzung von Lebensstilen, andererseits aber muteten sie ihren Bürgern immer mehr Ungleichheit der materiellen Ressourcen und der sozialen Wertschätzung ihrer Leistungsfähigkeit zu. Eine Wertegemeinschaft, die auf der Überzeugung beruhe, dass jedermann nur seinen Anteil leisten, seine Aufgabe im großen Ganzen ordnungsgemäß erfüllen müsse, eröffne dem Einzelnen demgegenüber die Möglichkeit, Anspruch auf Unterstützung und soziale Wertschätzung schon allein wegen dieser Leistung einzufordern. Die Überzeugung, in der Volksgemeinschaft nicht mit anderen zu konkurrieren, sondern gemeinsam mit ihnen zu dienen, entlaste ihn von den Risiken und Nebenwirkungen einer spätmodernen Existenz.
Diese Deutung ist durchaus anregend, denn wie alle funktionalistischen Analysen unterläuft sie die Konstruktion ideologischer Gegensätze durch den Nachweis verborgener Gemeinsamkeiten. So lässt sie erkennen, dass es zwischen rechter und linker Liberalismuskritik substantielle Überschneidungen gibt. Vor allem aber lässt sie die Annahme als trügerisch erscheinen, dass der Rechtsradikalismus ein Residuum vormoderner Verstocktheit darstelle, das sich im Zuge des sozialen Fortschritts auflösen werde. In Rosenstocks Lesart erweist sich der Rechtsradikalismus vielmehr als ein durch und durch modernes Phänomen. Als ein Kind dessen, wogegen er protestiert, wird er der Moderne auch künftig erhalten bleiben.
Aber was hat all dies mit dem konservativen Staatsrechtsdenken zu tun? Zur Untermauerung ihrer These von der generellen Distanz "rechten" Denkens gegenüber der Präsumtion allgemeiner Menschengleichheit untersucht Rosenstock zunächst die Debatte über die Rettungsfolter. Diejenigen Autoren, die die Androhung und den Einsatz willensbrechender Mittel im äußersten Notfall nicht von vornherein ausschließen, stellen zur Begründung entscheidend auf die Verantwortungsdifferenz zwischen dem Tatverdächtigen und seinem Opfer ab. Für Rosenstock läuft dies auf die Annahme hinaus, "dass letztlich ein Mensch offenbar verpflichtet ist, sich so zu verhalten, dass der Staat nicht gezwungen ist, ihn zu foltern". Darin liege ein Bruch mit dem Leitwert der Würdegleichheit aller Menschen.
Mit dieser allzu holzschnittartigen Deutung wird die Autorin der von ihr dargestellten Position allerdings nicht gerecht. Deren Vertreter verstehen sich keineswegs als Kritiker des Gedankens der Menschenwürdegleichheit, sondern als dessen wahre Verfechter. Der herrschenden Gegenauffassung werfen sie vor, bei ihrer Problemexposition die Menschenwürde des Opfers unter den Tisch fallen zu lassen, dem Opfer die gleichberechtigte Berücksichtigung seiner rechtlichen Belange also gerade abzusprechen. Eine konsequent am Gleichheitsgedanken orientierte Konfliktanalyse komme demgegenüber nicht umhin, in den heiklen Fällen eine Kollision von Würdeansprüchen festzustellen. Diese Kollision unter Rückgriff auf das beispielsweise aus dem Notwehrrecht bekannte Verantwortungsprinzip aufzulösen sei nicht willkürlich, sondern systemkonform. Auch der letztgenannte Argumentationsschritt hat mit der rechtsradikalen Gleichheitskritik nichts zu tun, sondern stellt eher die Ausweitung einer genuin liberalen Begründungsfigur dar. Dies bedeutet nicht, dass man diese Position gutheißen müsste. Es zeigt aber, dass Rosenstock sich den falschen Beurteilungsmaßstab ausgesucht hat.
Das Gleiche gilt für die zweite von der Autorin analysierte Diskussion: die Kontroverse über die Befugnis zum Abschuss entführter Flugzeuge. Die Befürworter einer solchen Befugnis machen der vom Bundesverfassungsgericht angeführten Gegenauffassung wieder eine unvollständige Situationsbeschreibung zum Vorwurf. Nicht nur die Würde der unschuldigen Flugpassagiere verdiene Berücksichtigung, sondern auch die der Menschen am Boden. Diesen Konflikt zuungunsten der ohnehin todgeweihten Passagiere aufzulösen sei ebenso wenig willkürlich wie die Hintanstellung der Belange des Entführers gegenüber derjenigen des Entführten, sondern entspreche einer weitverbreiteten moralischen Intuition. Auch dieser Gedankengang mag anfechtbar sein, wiederum aber nicht unter dem von Rosenstock hervorgehobenen Gesichtspunkt.
Rosenstocks Versuch, rechtsradikale Pamphlete unter dem Stichwort der Gleichheitskritik mit den Arbeiten konservativer Staatsrechtslehrer zusammenzuspannen, schlägt demnach fehl. Ernstzunehmendes konservatives Staatsdenken versteht sich heute hauptsächlich als Aufklärung über Aufklärung, das heißt als Versuch, die Implikationen der aufklärerischen Freiheitsverheißung bis zum Ende zu durchdenken, statt sich mit politisch leichter verdaulichen argumentativen Verkürzungen zufriedenzugeben. Vom Rechtsradikalismus, der statt einer solchen Aufklärung zweiter Stufe eine "Befreiung von der Befreiung" (Rosenstock) anstrebt, ist dieses Denken durch eine tiefe Kluft geschieden. Aber vermutlich ist dies ein zu uncooler Befund, um zum Gegenstand einer wissenschaftlichen Untersuchung gemacht zu werden.
MICHAEL PAWLIK
Julika Rosenstock: "Vom Anspruch auf Ungleichheit". Über die Kritik am Grundsatz bedingungsloser Menschengleichheit.
Verlag Velbrück Wissenschaft, Weilerswist 2015. 364 S., geb., 39,90 [Euro].
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