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Aufgewachsen in einer Landsgemeinde des Kantons Zürich, geprägt von den Auswirkungen des Zweiten Weltkrieges, der Widerstandskraft der Bevölkerung, dem bescheidenen Leben in der dörflichen Gemeinschaft, aktiv bei den damals gängigen Buben- und Jugendstreichen, Selbständigkeit erlernt in der mehrklassigen Dorfschule, fest verankert in der Familie, verpflichtet dem Einsatz für die Heimat, dem Recht und der Freiheit, stets kritisch gegenüber dem Mainstream, waren der Boden, auf dem es Karl Spühler zum Bundesrichter, Universitätsprofessor und Stabsoffizier brachte. Arbeitsethos und Bescheidenheit…mehr

Produktbeschreibung
Aufgewachsen in einer Landsgemeinde des Kantons Zürich, geprägt von den Auswirkungen des Zweiten Weltkrieges, der Widerstandskraft der Bevölkerung, dem bescheidenen Leben in der dörflichen Gemeinschaft, aktiv bei den damals gängigen Buben- und Jugendstreichen, Selbständigkeit erlernt in der mehrklassigen Dorfschule, fest verankert in der Familie, verpflichtet dem Einsatz für die Heimat, dem Recht und der Freiheit, stets kritisch gegenüber dem Mainstream, waren der Boden, auf dem es Karl Spühler zum Bundesrichter, Universitätsprofessor und Stabsoffizier brachte. Arbeitsethos und Bescheidenheit sowie volksnaher Humor waren seine Merkmale. Sein Buch zeigt jüngeren (Juristen-) Generationen auf, wie entscheidend Verantwortung für das Ganze ist. Das hindert die Freuden des Lebens nicht. Es bildet Grundlage für dessen Geniessens.
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Autorenporträt
Karl Spühler, geboren in Zürich, nach dem Besuch des Gymnasiums in Zürich militärische Ausbildung in Genf und Herisau. Im Anschluss Jusstudium in Zürich. Promotion 1962. Nach Gerichts- und Verwaltungspraxis, 1966-1975 Rechtskonsulent des Stadtrates und Stadtschreiber von Winterthur. Ab 1975 Oberrichter des Kantons Zürich, später Kassationsrichter. 1987-1995 Bundesrichter in Lausanne, im Anschluss bis 2002 Ordinarius für Privatrecht und Verfahrensrecht an der Universität Zürich. Breite Publikationstätigkeit mit über 200 Titeln, u.a. im Verfahrensrecht und Zwangsvollstreckungsrecht.