Im Spätmittelalter veränderte sich die hochmittelalterliche Königsgerichtsbarkeit allmählich, seit dem Beginn des 15. Jahrhunderts rapide. Der Autor untersucht die verschiedenen Erscheinungsformen der königlichen Justiz bis hin zur Abschaffung des Königlichen Hofgerichts 1451, das verschwindet, weil es den neuen Anforderungen, insbesondere der Funktion als oberstes Appellationsgericht nicht mehr gerecht werden kann. Die dabei entstehenden Instanzenzüge gaben dem Reich einen neuen rechtlichen Halt, der bis zu seinem Ende wirkte.
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