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Im jüngst in Kraft getretenen Staatsangehörigkeitsmodernisierungsgesetz nahm der Gesetzgeber Abstand vom Vermeidungsgrundsatz mehrfacher Staatsangehörigkeit. Der Autor bereitet in seiner - zum Veröffentlichungszeitpunkt mithin (auch) rechtshistorisch geprägten - Untersuchung zum einen auf, auf welchen rechtlichen und staatspolitischen Fundamenten dieser Grundsatz gebaut ist, und zum anderen, ob und wo dessen Spurenelemente und Strukturgrenzen im höherrangigen und einfachen Recht zu verorten wären. Die Analyse zeigt Lokalisierungspunkte der rechtlichen Grenzen der unilateralen Steuerbarkeit der…mehr

Produktbeschreibung
Im jüngst in Kraft getretenen Staatsangehörigkeitsmodernisierungsgesetz nahm der Gesetzgeber Abstand vom Vermeidungsgrundsatz mehrfacher Staatsangehörigkeit. Der Autor bereitet in seiner - zum Veröffentlichungszeitpunkt mithin (auch) rechtshistorisch geprägten - Untersuchung zum einen auf, auf welchen rechtlichen und staatspolitischen Fundamenten dieser Grundsatz gebaut ist, und zum anderen, ob und wo dessen Spurenelemente und Strukturgrenzen im höherrangigen und einfachen Recht zu verorten wären. Die Analyse zeigt Lokalisierungspunkte der rechtlichen Grenzen der unilateralen Steuerbarkeit der Mehrstaatigkeit auf und stellt die Chancen und Risiken aus der Perspektive der überkommenen Funktion der Staatsangehörigkeit als Zuordnungskonstante auf den Prüfstand. Ein Untersuchungsschwerpunkt wird hierbei auf die kritische Analyse einer ehemals zentralen Verkörperung dieses Grundsatzes gelegt, welche - bis zuletzt - ebenso einzigartig wie umstritten gewesen ist: das sog. Optionsmodell.
Autorenporträt
Vito Tamburo studierte Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. Im Jahr 2018 legte er das 1. Staatexamen am Oberlandesgericht Hamm ab. Im Anschluss an die Erste Staatsprüfung promovierte er bei Prof. Dr. Fabian Wittreck mit einer Arbeit im Staatsangehörigkeitsrecht. Von 2022 bis 2024 absolvierte er das Rechtsreferendariat im Oberlandesgerichtsbezirk Hamm. 2024 legte er das 2. Staatsexamen vor dem Landesjustizprüfungsamt Nordrhein-Westfalen ab. Er war Stipendiat der Friedrich-Ebert-Stiftung.