Auf der Grundlage der phänomenologischen Betrachtung und Methodik stellt Julia Hänni in der vorliegenden Publikation die Werteaffinität des Rechts und gleichermaßen die Notwendigkeit spezifischer intuitiver Wertungskompetenzen des Rechtsanwenders dar.
Die Besonderheit der phänomenologischen Betrachtungsweise liegt in der Analyse der Wahrnehmung: Die Wahrnehmung enthält in sich eine spezifische Kompetenz der intuitiven Wertung. Insbesondere bei Fragen, die Konflikte zwischen ethischen Grundwerten hervorrufen, erscheint die Kompetenz eines primären intuitiven Wertungsvermögens als zentrales Richtigkeitskriterium für eine angemessene Bewertung und Entscheidung. Auf der Basis der intuitiven Wertung werden grundlegende ethische Werte regelmäßig als "objektiv" erlebt, das heißt als objektive Handlungsanweisungen, die unser Entscheidungsverhalten stark prägen.
Die Kompetenz eines primären intuitiven Wertungsvermögens impliziert ein subjektives Element der Entscheidung, dasaber nicht willkürlich ist: Vielmehr ist es Teil eines eigenständigen emotionalen Urteilsvermögens, das vom Gesetzgeber vorausgesetzt und in der Praxis der Gerichte auf verschiedene Weise, teils ausdrücklich und oftmals auch implizit berücksichtigt wird. Dieses emotionale Urteilsvermögen wird als letzte Instanz dargestellt, zu der unsere Bemühungen um Gerechtigkeit vordringen können.
Ausgezeichnet mit dem Walther Hug Preis der Universität St. Gallen für die beste juristische Dissertation des akademischen Jahres 2010.
Die Besonderheit der phänomenologischen Betrachtungsweise liegt in der Analyse der Wahrnehmung: Die Wahrnehmung enthält in sich eine spezifische Kompetenz der intuitiven Wertung. Insbesondere bei Fragen, die Konflikte zwischen ethischen Grundwerten hervorrufen, erscheint die Kompetenz eines primären intuitiven Wertungsvermögens als zentrales Richtigkeitskriterium für eine angemessene Bewertung und Entscheidung. Auf der Basis der intuitiven Wertung werden grundlegende ethische Werte regelmäßig als "objektiv" erlebt, das heißt als objektive Handlungsanweisungen, die unser Entscheidungsverhalten stark prägen.
Die Kompetenz eines primären intuitiven Wertungsvermögens impliziert ein subjektives Element der Entscheidung, dasaber nicht willkürlich ist: Vielmehr ist es Teil eines eigenständigen emotionalen Urteilsvermögens, das vom Gesetzgeber vorausgesetzt und in der Praxis der Gerichte auf verschiedene Weise, teils ausdrücklich und oftmals auch implizit berücksichtigt wird. Dieses emotionale Urteilsvermögen wird als letzte Instanz dargestellt, zu der unsere Bemühungen um Gerechtigkeit vordringen können.
Ausgezeichnet mit dem Walther Hug Preis der Universität St. Gallen für die beste juristische Dissertation des akademischen Jahres 2010.