Die Arbeit untersucht Aktienbanksatzungen aus dem 19. Jahrhundert auf aufsichtsrechtliche Aspekte, unterteilt nach ihrem Gründungsdatum vor und nach 1870 und nach Banken mit und ohne Notenausgabeprivileg. Vor der Aktienrechtsnovelle von 1870 ermöglichte sich der Staat ein unterschiedlich ausgestaltetes Oberaufsichts- und Mitspracherecht hinsichtlich Gründung und Geschäftstätigkeit der Banken mittels Konzessionserfordernis. Nach 1870 wich das Konzessions- einem Normativsystem mit obligatorischer Bildung eines Aufsichtsrates. Banken unterlagen der Gewerbe- und damit der Gründungsfreiheit.…mehr
Die Arbeit untersucht Aktienbanksatzungen aus dem 19. Jahrhundert auf aufsichtsrechtliche Aspekte, unterteilt nach ihrem Gründungsdatum vor und nach 1870 und nach Banken mit und ohne Notenausgabeprivileg. Vor der Aktienrechtsnovelle von 1870 ermöglichte sich der Staat ein unterschiedlich ausgestaltetes Oberaufsichts- und Mitspracherecht hinsichtlich Gründung und Geschäftstätigkeit der Banken mittels Konzessionserfordernis. Nach 1870 wich das Konzessions- einem Normativsystem mit obligatorischer Bildung eines Aufsichtsrates. Banken unterlagen der Gewerbe- und damit der Gründungsfreiheit. Kontrolle und Aufsicht sollten in Eigenregie stattfinden mit Befangenheitsgefahr der Akteure. Eine neutrale externe Aufsichtsinstanz fehlte.
Christin Dörr, Ausbildung zur Diplombetriebswirtin (BA) an der Berufsakademie Berlin 2000-2003, Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Frankfurt am Main 2003-2005 und der University of Leicester 2005-2006, Erstes juristisches Staatsexamen an der Universität Regensburg 2008, Promotion an der Universität Frankfurt am Main und Zweites juristisches Staatsexamen am OLG München 2013.
Inhaltsangabe
Inhalt: Aufsichtsrecht von Aktienbanken im 19. Jahrhundert - Konzession und deren Umsetzung in Satzungen als staatliches Mittel zur Durchführung von Aufsicht - ab Aktienrechtsnovelle 1870 Aufsicht in Eigenregie, keine staatliche Aufsicht, regulierte Selbstregulierung.
Inhalt: Aufsichtsrecht von Aktienbanken im 19. Jahrhundert - Konzession und deren Umsetzung in Satzungen als staatliches Mittel zur Durchführung von Aufsicht - ab Aktienrechtsnovelle 1870 Aufsicht in Eigenregie, keine staatliche Aufsicht, regulierte Selbstregulierung.
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