Das nachlassgerichtliche Vermittlungsverfahren zur Auflösung von Erbengemeinschaften (
363 ff. FamFG) gewinnt durch den Zuständigkeitswechsel auf die Notare sowie durch die Integration des Mediationsgedankens zunehmend an Bedeutung. Deswegen wird hier das Vermittlungsverfahren in ein erarbeitetes Gesamtkonzept der ADR-Verfahren (Alternative Dispute Resolution) zur außergerichtlichen Streitschlichtung eingebunden und methodisch erläutert. Darauf aufbauend folgt eine Analyse zur Verbesserung des Vermittlungsverfahrens mit konkreten Änderungsvorschlägen auch für die Praxis: Das sogenannte Konsiliarverfahren wird vorgeschlagen. Der Erkenntnisgewinn lässt sich auch auf andere Gemeinschaften und Konflikte übertragen und ist für die Konfliktbeilegung insgesamt von Nutzen.
363 ff. FamFG) gewinnt durch den Zuständigkeitswechsel auf die Notare sowie durch die Integration des Mediationsgedankens zunehmend an Bedeutung. Deswegen wird hier das Vermittlungsverfahren in ein erarbeitetes Gesamtkonzept der ADR-Verfahren (Alternative Dispute Resolution) zur außergerichtlichen Streitschlichtung eingebunden und methodisch erläutert. Darauf aufbauend folgt eine Analyse zur Verbesserung des Vermittlungsverfahrens mit konkreten Änderungsvorschlägen auch für die Praxis: Das sogenannte Konsiliarverfahren wird vorgeschlagen. Der Erkenntnisgewinn lässt sich auch auf andere Gemeinschaften und Konflikte übertragen und ist für die Konfliktbeilegung insgesamt von Nutzen.