Das Recht auf Leben ist das oberste Recht des Menschen. Ihre Achtung ist die notwendige Voraussetzung für die Ausübung aller anderen Rechte. Es ist zweifellos die Grundlage für alle anderen Rechte, die darauf aufgesetzt werden, um ein vollständiges und kohärentes menschliches Ganzes zu bilden, das des vollen Genusses der Menschenrechte würdig ist. Ohne Leben gibt es keinen Menschen, und umgekehrt gibt es ohne den Menschen kein Rechtssubjekt, keinen Träger des Lebens und noch weniger Rechte, die dem Menschen, seiner physischen Person, eigen sind. Dieses Grundrecht, das theoretisch durch nationale, regionale und internationale Instrumente geschützt ist, wird weiterhin auf die eine oder andere Weise in der ganzen Welt von denjenigen verletzt, die die Pflicht und die Kompetenz haben, seinen Schutz und seine Förderung zu gewährleisten.