Die Kirchenbußen stellten über Jahrhunderte eine gesonderte Gerichtsbarkeit dar. Wer sich in der Kirche oder auf dem Kirchhof etwas zu Schulden kommen ließ, gegen das Kirchenrecht oder gegen die allgemeine Sittlichkeit verstieß, musste mit einer empfindlichen Buße rechnen. Verstöße gegen die Kirchenordnung wie etwa vorehelicher Beischlaf, Ehebruch, unehelich gezeugte Kinder, aber auch das Duzen eines Pastors zogen eine weltliche Geldstrafe sowie eine für die Kirchengemeinde sichtbare Buße nach sich. Dazu gehörte auch das An-den-Pranger-Stellen.
Jürgen Hoops von Scheeßel veranschaulicht diese mittelalterliche Praxis am Beispiel des Kirchspiels Scheeßel. Damit dokumentiert das vorliegende Werk zugleich einen Teil der Kirchengeschichte in den reformierten Gebieten weit über die Kirchspielgrenzen Scheeßels hinweg.
In mühevoller Detailarbeit stellt der Autor alle von 1587-1799 verzeichneten Vergehen und Strafen aus den noch vorhanden Unterlagen zusammen. Seine kundigen Kommentierungen lassen vor den Augen des Lesers längst vergangene Zeiten wieder aufleben und geben anschaulich Einblick in Überzeugungen von Recht und Ordnung, wie sie heute kaum noch vorstellbar sind wenn auch viele der hier erfassten mittelalterlichen Verordnungen kirchenrechtlich weiterhin Gültigkeit besitzen.
Jürgen Hoops von Scheeßel veranschaulicht diese mittelalterliche Praxis am Beispiel des Kirchspiels Scheeßel. Damit dokumentiert das vorliegende Werk zugleich einen Teil der Kirchengeschichte in den reformierten Gebieten weit über die Kirchspielgrenzen Scheeßels hinweg.
In mühevoller Detailarbeit stellt der Autor alle von 1587-1799 verzeichneten Vergehen und Strafen aus den noch vorhanden Unterlagen zusammen. Seine kundigen Kommentierungen lassen vor den Augen des Lesers längst vergangene Zeiten wieder aufleben und geben anschaulich Einblick in Überzeugungen von Recht und Ordnung, wie sie heute kaum noch vorstellbar sind wenn auch viele der hier erfassten mittelalterlichen Verordnungen kirchenrechtlich weiterhin Gültigkeit besitzen.