Die vorliegende Arbeit, wenn auch eher wissenschaftlich als praktisch, wie es scheint, befasst sich mit der Unpfändbarkeit von Löhnen angesichts dessen, was in Artikel 245 des sogenannten Bodengesetzes der DRK vorgesehen ist. Diese Bestimmung ist von allgemeiner Tragweite und das Arbeitsgesetzbuch, das die Unpfändbarkeit des Lohns festschreibt, ist ein Ausnahmegesetz. Es zeigt sich jedoch ein Widerspruch zwischen diesen beiden Rechtsakten. In unserer Eigenschaft als Forscher wird es uns nicht nur darum gehen, diesen gesetzlichen Widerspruch zu beseitigen, sondern auch darum, unsere Leser nicht nur über die internationalen Arbeitsübereinkommen, denen die Demokratische Republik Kongo beigetreten ist, sondern auch über die Mechanismen zu informieren, die jedem Arbeitgeber zur Verfügung stehen, der unter der Insolvenz seines Arbeitnehmers leidet. Vor allem ist es uns ein dringendes Bedürfnis, daran zu erinnern, dass das Arbeitsgesetzbuch nicht der verschämte Schleier für unehrliche Arbeitnehmer sein darf.