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Die öffentliche Verwaltung ist bestrebt, das öffentliche Interesse zu verfolgen, das Vorrang vor privaten Interessen hat. Diese Vorrangstellung führt dazu, dass die öffentliche Verwaltung über bestimmte Vorrechte verfügt, die es ihr ermöglichen, dem Einzelnen die Lösungen aufzuzwingen, die dem öffentlichen Interesse am besten dienen, auch wenn sie dabei die Interessen des Einzelnen opfern. In diesem Zusammenhang und im Hinblick auf die kontinentalen Verwaltungssysteme, wie das portugiesische und das spanische, ist das Vorrecht der vorherigen Vollstreckung gerechtfertigt, d. h. die Befugnis der…mehr

Produktbeschreibung
Die öffentliche Verwaltung ist bestrebt, das öffentliche Interesse zu verfolgen, das Vorrang vor privaten Interessen hat. Diese Vorrangstellung führt dazu, dass die öffentliche Verwaltung über bestimmte Vorrechte verfügt, die es ihr ermöglichen, dem Einzelnen die Lösungen aufzuzwingen, die dem öffentlichen Interesse am besten dienen, auch wenn sie dabei die Interessen des Einzelnen opfern. In diesem Zusammenhang und im Hinblick auf die kontinentalen Verwaltungssysteme, wie das portugiesische und das spanische, ist das Vorrecht der vorherigen Vollstreckung gerechtfertigt, d. h. die Befugnis der öffentlichen Verwaltung, ihre Entscheidungen gegenüber Einzelpersonen durchzusetzen, ohne dass zuvor eine gerichtliche Instanz angerufen werden muss. Das Verwaltungsrecht ist eng mit dem Verfassungsrecht verbunden, da beide die Ausübung des ius imperii des Staates gegenüber dem Einzelnen voraussetzen (sie sind Zweige des öffentlichen Rechts) und zur gleichen Zeit, d. h. nach der Französischen Revolution, unter den Bannern der Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit entstanden sind.
Autorenporträt
Patrícia Anjos Azevedo - Doktorin der Rechtswissenschaften;Andreia Jesus - Bachelor und Master of Laws (Anwältin)Joana Magalhães - Bachelor und Master of Laws (Anwältin)Marta Moreira - Bachelor und Master in Jura;Sofia Pereira - Bachelor und Master in Jura.