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Die digitale Revolution fordert ihren Tribut: Globale Plattformen wie Facebook, Twitter oder TikTok verdrängen immer mehr die traditionellen, national verankerten Medien. Dies führt auch regulatorisch zu gewaltigen Umbrüchen. Im Zentrum möglicher Regulierungen steht immer stärker die öffentliche Kommunikation als Totalphänomen mit pathologischen Begleiterscheinungen wie Fake News, Desinformation und Hate Speech. Urs Saxer analysiert die Möglichkeiten und Grenzen des nationalen Rechts beim Schutz von Grundrechten sowie von Rechtsgütern des Einzelnen und der Allgemeinheit sowie die Rolle der…mehr

Produktbeschreibung
Die digitale Revolution fordert ihren Tribut: Globale Plattformen wie Facebook, Twitter oder TikTok verdrängen immer mehr die traditionellen, national verankerten Medien. Dies führt auch regulatorisch zu gewaltigen Umbrüchen. Im Zentrum möglicher Regulierungen steht immer stärker die öffentliche Kommunikation als Totalphänomen mit pathologischen Begleiterscheinungen wie Fake News, Desinformation und Hate Speech. Urs Saxer analysiert die Möglichkeiten und Grenzen des nationalen Rechts beim Schutz von Grundrechten sowie von Rechtsgütern des Einzelnen und der Allgemeinheit sowie die Rolle der Plattformen als globale Kommunikationsinfrastrukturen. Des Weiteren untersucht er die komplexen Grundrechtsverhältnisse im Verhältnis zwischen Staat, Plattformen und individuellen Nutzern sowie den Einfluss der europäischen und globalen Regelungsebene. Das traditionelle Medienrecht erweist sich als Auslaufmodell. Es wird von einem mehrdimensionalen Neben- und teilweise auch Durcheinander diverser Normen und Regeln auf verschiedenen Ebenen mit unterschiedlicher normativer Qualität abgelöst. In deren Zentrum stehen die Plattformen.
Autorenporträt
Geboren 1957; Studium an der Universität Zürich; 1988 Promotion; 1991/92 LL.M. Studium Columbia University, NYC; Lehraufträge an der Universität Zürich, 1997-99 zusätzliche Lehrstuhlteilvertretung Universität St. Gallen; 1995 Aufnahme einer selbständigen Anwaltstätigkeit; 2000 Habilitation (Zürich); 2000-08 zusätzliche Lehraufträge an der der Eidgenössischen Technischen Hochschule (ETH) und Lehrstuhlvertretung an der Universität Basel; seit 2000 Partner einer Zürcher Anwaltskanzlei; 2008 Ernennung zum Professor für Völkerrecht, Staatsrecht, Verwaltungsrecht und Medienrecht (Zürich).