Masterarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Gesundheit - Pflegewissenschaft - Sonstiges, Note: 2,6, Frankfurt University of Applied Sciences, ehem. Fachhochschule Frankfurt am Main, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Notfallassistent ist ein technisches Hilfsmittel, an dessen Entwicklung ich imRahmen meines Masterstudiums an der Fachhochschule (FH) Frankfurt mitwirkte.Er besteht aus im Wohnumfeld fest installierten Teilen und aus einer mobilenEinheit, welche über ein W-Lan Netzwerk miteinander verbunden sind. Die mobileEinheit verfügt zudem auch über Mikrofon, Monitor und Web-Cam.Im Rahmen dieser Arbeit wurde geprüft, wer bei einem Produktfehler amNotfallassistenten haftbar gemacht werden kann, wie eine Kassenfinanzierungaussehen könnte und es wurde auf eine Kosten-Nutzen-Abwägung eingegangen.Bevor die Haftung angesprochen wird, möchte ich die Herstellerpflichten erwähnen.Diese umfassen die Überprüfung der Zulieferteile, eine sachgerechteFirmenausstattung vorzuhalten und die Endproduktkontrolle. Hinzu kommt für dasPersonal die Belehrungs- und Aufsichtspflicht. Im Falle einer Entwicklung an der FHFrankfurt kann dies durch die Lehrenden und die Studenten gewährleistet werden.Außerdem müssen bei der Produktion der aktuelle Stand der Technik berücksichtigtund die Unfallverhütungsvorschriften eingehalten werden. Eine weitere Pflicht ist dieGefahrenabwendungspflicht, welche die Verkehrssicherheit des Notfallassistentenals Produkt beinhaltet.Die Haftung im Schadensfall im Zusammenhang mit dem Notfallassistenten wirdrecherchiert. Dies ergibt die Möglichkeit der Ableitungen von Ersatzansprüchen nachdem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und nach dem Produkthaftungsgesetz(ProdHaftG). Der Anspruch auf Schmerzensgeld ist nur nach dem BGB ableitbar.Nach dem ProdHaftG muss ein Hersteller nur den Schaden ersetzen, welcher nichtam beweglichen Produkt (mobiler Teil des Notfallassistenten) entstanden ist. EinAnspruch besteht für den Geschädigten auch nur bei privater Nutzung desNotfallassistenten und wenn die Inverkehrbringung keinen wirtschaftlichen Zweckverfolgt. Zudem ist abzuwägen, ob zum Zeitpunkt der Inverkehrbringung alleRechtsvorschriften beachtet und der aktuelle technische Stand eingehalten wird. Mitdem aktuellen Stand der Wissenschaft darf der Fehler auch nicht erkennbar sein.Nun wurde überlegt, wie eine Kassenfinanzierung aussehen könnte. Die Abrechnungvon Hilfsmitteln gegenüber der Krankenkasse erfolgt auf Grundlage einer ärztlichen Verordnung. [...]
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