Ohne die Aussagen von Comenius, Rousseau, Pestalozzi und Fröbel wären das pädagogische Handeln von August Hermann Franke, Johannes Falk und Johann Hinrich Wichern nicht denkbar, welche die ersten Rettungshäuser in Deutschland gründeten, die nicht mehr Anhängsel örtlicher Gefängnisse waren, sondern eigenständige Einrichtungen, welche bei aller Unterschiedlichkeit Schulbildung, das Erlernen eines handwerklichen Berufes und die Befähigung zu einer eigenständigen Lebensführung zum Inhalt hatten.Am 3. Oktober 1990 trat ein neues Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) in den neuen und am 1. Januar 1991 in den alten Bundesländern als achtes Buch des Sozialgesetzbuches (SGB VIII) in Kraft und löste damit die gesetzlichen Regelungen des Jugendhilferechts der DDR und das westdeutsche Jugendwohlfahrtsgesetz (JWG) ab. Seitdem hat Heimerziehung eine Vielfalt von Betreuungsformen entwickelt, wie z.B. betreute Jugendwohnungen, Projekte im Ausland oder Projekte der Erlebnispädagogik.