Die Rechtsprechung ist ein menschlicher Akt und daher mit Fehlern behaftet, die sich aufgrund der Unbeweglichkeit der Rechtsprechung verabsolutieren. In einem sozialen Rechtsstaat müssen diese Fehler jedoch durch die Klage korrigiert werden, die als Instrument zur Durchsetzung der tatsächlichen und nicht der scheinbaren Gerechtigkeit beiträgt. Die Überprüfung unterliegt materiellen und formellen Anforderungen, die ihre Analyse komplex machen. Daher werden in diesem Papier diese materiellen und formellen Anforderungen im Lichte der von der Strafkammer des Obersten Gerichtshofs in der Kohorte 2004-2014 herausgegebenen rechtswissenschaftlichen Kriterien erläutert, um ihren Anwendungsbereich zu kennen.