Von der Weihe und legitimen lokalen Gemeinschaften
Ruth Mbamba
Broschiertes Buch

Von der Weihe und legitimen lokalen Gemeinschaften

im kongolesischen Recht der Schutz von Landrechten

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Artikel 53 des Bodengesetzes verankert ein ausschließliches Eigentum des kongolesischen Staates an Grund und Boden. Daraus folgt, dass der Boden ein ausschließliches, unveräußerliches und unverjährbares Eigentum des kongolesischen Staates darstellt. Dieser Grundsatz der Domanialität erstreckt sich sowohl auf städtisches als auch auf ländliches Land, auf dem die örtlichen Gemeinschaften gewohnheitsmäßige Bodenrechte ausüben. Was das Land der lokalen Gemeinschaften betrifft, so wurde in dem betreffenden Landgesetz die Regelung der diesbezüglichen Regelung auf eine Verordnung des PrÃ...