Angesichts der aktuellen gesellschaftlichen Umwälzungen, die unter anderem mit der Demokratisierung der Gewerkschaften, den Innovationen der neuen Informations- und Kommunikationstechnologien, dem Wirtschaftsliberalismus, dem unausgewogenen Verhältnis zwischen Justizpersonal und Rechtsuchenden und dem Defizit bei der Umsetzung der Koexistenz von geschriebenem Recht und Gewohnheitsrecht zusammenhängen, ist seit einigen Jahren eine Verschiebung der Fakten von den modernen Justizinstitutionen hin zu den bürgernahen Institutionen des Gewohnheitsrechts festzustellen. Dieser funktionale Dualismus der Rechtsinstitutionen hat sich nicht als Hindernis für die Rechtspflege erwiesen, sondern als Trumpf bei der Lösung einer Reihe von Konflikten in unseren Gesellschaften. So besteht heute kein Zweifel mehr an der Effektivität dieser Veränderungen und Auswüchse. Im Juli 1981 hielt die Internationale Vereinigung der Rechtswissenschaften in PAU eine Konferenz zum Thema "Streitbeilegung außerhalbder Gerichte" ab.