Wohl formulierte Reden und festliche Staatsbesuche – wenn es um die Aufgaben des deutschen Bundespräsidenten geht, stehen die repräsentative Handlungen meist im Mittelpunkt des öffentlichen Interesses. Dabei geraten schnell die verfassungsrechtlichen Kompetenzen aus dem Blick, durch die das Staatsoberhaupt sogar in Konflikt mit anderen Verfassungsorganen kommen kann: Wenn der Bundespräsident etwa einem beschlossenen Gesetz die Unterschrift verweigert, die Entlassung von Ministern verhindert oder nach einer verlorenen Vertrauensfrage prüft, ob der Bundestag wirklich aufzulösen ist. Die Untersuchung von Daniel Lenski wirft einen Blick darauf, wie sich das Selbstverständnis der Bundespräsidenten in den ersten 35 Jahren der Bundesrepublik entwickelt hat. Dazu analysiert er, wie sich die ersten fünf Bundespräsidenten Theodor Heuss, Heinrich Lübke, Gustav Heinemann, Walter Scheel und Karl Carstens im Blick auf ihre verfassungsrechtlich relevanten Aufgaben verhalten haben. Im Gegensatz zur wissenschaftlichen und öffentlichen Meinung zeigt die Untersuchung, dass die als 'politisch' geltenden Präsidenten längst nicht immer die waren, bei denen es tatsächlich zu Verfassungskonflikten kam.