Die Demokratische Republik Kongo hat wie viele andere afrikanische Staaten ihren Willen zum Ausdruck gebracht, zum Kreis der zivilisierten Nationen zu gehören, seit sie die internationale Souveränität erlangt hat.Die Verfassung der Demokratischen Republik Kongo sieht in Artikel 16 vor, dass "jeder Mensch heilig ist", sowie mehrere andere nationale und internationale Instrumente, denen die Demokratische Republik Kongo angehört.Dieser Grundsatz besagt, dass jede Person, die einer Straftat beschuldigt wird, als unschuldig gilt, bis ihre Schuld in einem öffentlichen Verfahren, in dem ihr alle notwendigen Garantien für ihre Verteidigung gewährt wurden, rechtmäßig festgestellt wurde (Artikel 11 Absatz 1 AEMR).