Diplomarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich BWL - Unternehmensführung, Management, Organisation, Note: 1,0, Otto-Friedrich-Universität Bamberg (Lehrtuhl für Betriebswirtschaftslehre, insbes. Internationales Management mit Schwerpunkt Europäisches Management), 240 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Arbeit hat das Ziel, die Vor- und Nachteile der Corporate Governance der Societas Europaea im Vergleich zu einer auf nationalen Rechtsformen basierenden Corporate Governance herauszuarbeiten. Dies geschieht anhand eines fiktiven Fallbeispiels. Grundlage sind je eine deutsche und britische Aktiengesellschaft. Anhand von drei möglichen Konstellationen des Zusammenschlusses der beiden Gesellschaften (Gründung einer SE niederländischen Rechts; Übernahme der deutschen durch die britische Gesellschaft nach nationalem Recht; Übernahme der britischen durch die deutsche Gesellschaft nach nationalem Recht) werden die Vor- und Nachteile der Corporate Governance analysiert. Corporate Governance wird in dieser Arbeit nach Shleifer/Vishney auf die Trennung von Eigentum und Kontrolle nach Berle/Means bezogen und als Prinzipal-Agent-Konflikt interpretiert. Indem die positive Prinzipal-Agent-Theorie nach Jensen/Meckling, Fama und Fama/Jensen als theoretische Grundlage herangezogen wird, werden die drei diskutierten Fälle in den Bereichen Aktionäre und Hauptversammlung, Leitung der Gruppe und Schutz von Minderheiten, Leitungs- und Kontrollorgane sowie Arbeitnehmerbeteiligung verglichen. Als Kriterium für die Beurteilung der Güte der Corporate Governance dienen die Agenturkosten sowie die Einhaltung der postulierten Trennung von Leitung und Kontrolle nach Fama/Jensen. Es zeigt sich, dass die Gründung einer Societas Europaea sowohl Vor- als auch Nachteile in Bezug auf die Corporate Governance birgt. Vor allem die mögliche freie Wähl- und Verlegbarkeit des Sitzstaates, und damit des jeweiligen subsidiär anwendbaren nationalen Rechts, spricht aber dafür, dass Nachteile, die sich originär aus der Anwendung eines nationalen Sitzstaatrechtes ergeben, umgangen werden können. Allerdings verliert die Societas Europaea in ihrer jetzigen Ausprägung den Anspruch, eine Gesellschaftsform mit supranationalem Charakter zu sein. Aspekte wie die freie Wählbarkeit der Spitzenverfassung sowie die etwaige Verkleinerung des Aufsichtsrats im dualistischen System sind aber erste Ansatzpunkte für ein weiteres Voranschreiten der Bemühungen, europaweit einheitliche Voraussetzungen für Unternehmen zu schaffen.
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