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Studienarbeit aus dem Jahr 2022 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 1,0, FOM Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Bremen früher Fachhochschule, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit thematisiert die Vor- und Nachteile der Organschaft im Inlandskonzern. Auswirkungen von Auslandssachverhalten und internationalen Konzernstrukturen werden bewusst nicht thematisiert. Vielmehr soll die Umsetzung von Konzernstrukturen und Organschaften und deren steuer- und zivilrechtliche Rechtswirkungen anhand einer inländischen Unternehmensgruppe erläutert werden. Eine Organschaft…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2022 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 1,0, FOM Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Bremen früher Fachhochschule, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit thematisiert die Vor- und Nachteile der Organschaft im Inlandskonzern. Auswirkungen von Auslandssachverhalten und internationalen Konzernstrukturen werden bewusst nicht thematisiert. Vielmehr soll die Umsetzung von Konzernstrukturen und Organschaften und deren steuer- und zivilrechtliche Rechtswirkungen anhand einer inländischen Unternehmensgruppe erläutert werden. Eine Organschaft besteht aus einem übergeordneten Organträger und einer oder mehreren untergeordneten Organgesellschaften. Die Organgesellschaften sind zwar rechtlich selbstständige Unternehmen, allerdings finanziell, organisatorisch und wirtschaftlich derart in das Unternehmen des Organträgers eingegliedert, dass sie keine eigenständigen Interessen verfolgen können, sondern das Unternehmen des Organträgers lediglich ergänzen. Zusammen bilden diese Gesellschaften den Organkreis. Bei der Organschaft handelt es sich um ein steuerrechtliches Rechtsinstitut, welches diese faktische Unselbstständigkeit der untergeordneten Unternehmen aufgreift und eine Konsolidierung der Besteuerungsgrundlagen des gesamten Organkreises auf Ebene des Organträgers ermöglicht; es handelt sich somit um eine Art der Gruppenbesteuerung. Regelungen für Organschaften gibt es für Zwecke der Körperschafts- und Einkommensteuer (§§ 14-19 KStG), der Gewerbesteuer (§ 2II S. 2 GewStG i. V. m. §§ 14-19 KStG), der Umsatzsteuer (§ 2 II Nr. 2 UStG) und der Grunderwerbsteuer (§ 1 IV Nr. 2 GrEStG). Trotz des gleichen Grundgedankens unterscheiden sich diese Arten der steuerlichen Organschaft durch steuerartspezifische Voraussetzungen und Rechtsfolgen, die im weiteren Verlauf dieser Arbeit näher beleuchtet werden.
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