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Den Anforderungen des Beschleunigungsgebots aus der EMRK, dem Grundgesetz und dem Unionsrecht gerecht zu werden, ist auch in Strafverfahren eine diffizile Aufgabe, wenn durch den zunehmenden Einfluss des EU-Rechts bei Zweifeln eine Vorabentscheidung des Gerichtshofs der EU eingeholt werden kann bzw. sogar muss. Kathleen Maja Wolter erörtert dieses Spannungsverhältnis unter Darstellung der Grundlagen des Beschleunigungsgebots und würdigt die aktuellen Beschleunigungsbemühungen beim EuGH, insbesondere das neue Eilvorlageverfahren. Da dieses allein indes die mögliche Verletzung des Rechts auf…mehr

Produktbeschreibung
Den Anforderungen des Beschleunigungsgebots aus der EMRK, dem Grundgesetz und dem Unionsrecht gerecht zu werden, ist auch in Strafverfahren eine diffizile Aufgabe, wenn durch den zunehmenden Einfluss des EU-Rechts bei Zweifeln eine Vorabentscheidung des Gerichtshofs der EU eingeholt werden kann bzw. sogar muss. Kathleen Maja Wolter erörtert dieses Spannungsverhältnis unter Darstellung der Grundlagen des Beschleunigungsgebots und würdigt die aktuellen Beschleunigungsbemühungen beim EuGH, insbesondere das neue Eilvorlageverfahren. Da dieses allein indes die mögliche Verletzung des Rechts auf angemessene Verfahrensdauer durch ein Vorabentscheidungsverfahren nicht verhindern kann, wird eine umfassende Lösung für Strafgerichte entwickelt, die sich - ausgehend von einer teleologischen Interpretation des Art. 267 AEUV - vor allem für eine Befassung des EuGH nur mit unionsrechtlich klärungsbedürftigen Fragen ausspricht.
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Autorenporträt
Kathleen Maja Wolter, geboren 1984 und aufgewachsen in Berlin und Indiana, USA. Studium der Rechtswissenschaften von 2003 bis 2008 mit Schwerpunkt im internationalen Strafrecht und anschließende Promotion als Stipendiatin der Studienstiftung des deutschen Volkes und wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Strafrecht von Prof. Dr. Martin Heger an der Humboldt-Universität zu Berlin. Seit 2010 Rechtsreferendarin am Kammergericht Berlin mit Stationen im Auswärtigen Amt, in New York und Luxemburg.