Das Europäische Parlament ist das Organ der Europäischen Union, welches über das höchste Maß an demokratischer Legitimation verfügt. Dies ist darin begründet, dass es das einzige Organ ist, dessen Mitglieder unmittelbar von den Bürgerinnen und Bürgern der Mitgliedstaaten der Europäischen Union gewählt werden. Doch gehen die dem Europäischen Parlament gewährten Befugnisse nicht mit dessen zentraler Rolle einher. Die Ausweitung des Mitentscheidungsverfahrens verschafft dem Europäischen Parlament die Stellung eines gleichberechtigten Mitgesetzgebers neben dem Rat und der Kommission der Europäischen Union. Zugleich fehlt dem Europäischen Parlament aber noch immer eine Gesetzesinitiativbefugnis im Bereich des sekundären Gemeinschaftsrechts. Doch wie steht es vor diesem Hintergrund um das Voranschreiten des in Artikel 6 Absatz 1 EUV verankerten Demokratiegrundsatzes in der Europäischen Union? Die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit dem Problem des Vorliegens eines Demokratiedefizits in der Europäischen Union ist umfangreich. Die Novität dieser Arbeit liegt darin, dass der Demokratiegrundsatz durch die Methodik der Auslegung von Artikel 6 Absatz 1 EUV sowie dem Rückgriff auf die Verfassungstraditionen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union konkretisiert wird. Im Zentrum steht somit die Frage, ob die dem Europäischen Parlament eingeräumten Befugnisse sowie dessen Stellung im Institutionengefüge einen Reformbedarf bei der demokratischen Legitimation der Europäischen Union begründen. Daran anschließend widmet sich die Arbeit dem Vertrag von Lissabon und untersucht, ob und inwieweit das geplante Vertragswerk zu einem Abbau des konstatierten Reformbedarfs und einem Voranschreiten der Demokratisierung der Europäischen Union beiträgt.