Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Sonstiges, Note: 1,0, Hochschule Deggendorf, Veranstaltung: Patentrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Hoher Innovationsdruck sowie die Tatsache, dass z.B. die Hersteller in einem bestimmten Marktsegment häufig mit den gleichen Problemen konfrontiert sind, können dazu führen, dass parallel verschiedene Parteien die gleiche oder sehr ähnliche Innovationen hervorbringen. Es ist auch möglich, dass ein Erfinder eine Innovation erst später für schutzwürdig ansieht und mittlerweile Dritte die Innovation ebenfalls benutzen. Schließlich gibt es immer wieder den Fall, dass Unternehmen bewusst auf das Beantragen von Schutzrechten verzichten, um ihren Wettbewerbern keine unnötigen Informationen über erfolgskritische Innovationen zugänglich zu machen. Das kann im Extremfall dazu führen, dass ein Unternehmen über ein neu erteiltes Patent einen Wettbewerber dazu zwingen könnte, den Betrieb einzustellen, da sein Kernprodukt, das bisher ungeschützt war und mittels eines der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Verfahrens hergestellt wurde, das neue Patent verletzt. Dies könnte dazu führen, dass enorme Werte vernichtet werden müssten. Um Benutzer von Erfindungen, die zum Zeitpunkt, als sie mit der Nutzung begannen, noch nicht geschützt bzw. patentiert waren, zu schützen, wird ihnen das sogenannte Vorbenutzungsrecht eingeräumt. Es ist eine Einschränkung der Rechte des Schutzrechteinhabers, das es dem Vorbenutzer(VB) erlaubt, die Erfindung trotz bestehenden Schutzes durch z.B. ein Patent weiter zu nutzen. 1.2Ziel & Aufbau der ArbeitDie Zielsetzung in der vorliegenden Arbeit ist es, einen Überblick über das Vorbenutzungsrecht zu geben. Dazu wurde hauptsächlich auf jurisitsche Kommentare zurückgegriffen, um die Voraussetzungen, die Wirkung und die Grenzen des Vorbenutzungsrechts gegenüber dem Patent und dem Gebrauchsmuster herauszuarbeiten. Im zweiten Kapitel werden kurz die rechtlichen Grundlagen der beiden technischen Schutzrechte Patent und Gebrauchsmuster dargestellt. Ebenso werden Schutzdauer & Schutzwirkung betrachtet.Im dritten Kapitel wird das Vorbenutzungsrecht vorgestellt und gezeigt, unter welchen Voraussetzungen es in die Rechte von Patent- bzw. Gebrauchsmusterinhabern eingreift, bzw. welche Möglichkeiten es den Berechtigten, den sogenannten Vorbenutzern bietet.Abschließend werden die Kernaussagen der Arbeit zusammengefasst.
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