Die nachfolgende Untersuchung beschäftigt sich mit einem Rechtsinstitut des Völkervertragsrechts, das im innerstaatlichen Recht keine Parallele hat. Die Problematik der Vorbehalte zu multilateralen völkerrechtlichen Verträ gen gehört zu den meistdiskutierten und komplexesten Fragen des Völker vertragsrechts 1. Die Literatur zu diesem Fragenkreis ist kaum noch über 2 schaubar Es bedarf daher schon beinahe einer Rechtfertigung fiir das erneu te Aufgreifen dieses Fragenkreises. Hierzu könnte man es bei dem Hinweis auf die praktische Bedeutung dieser Problematik bewenden lassen, die Carl Schmitt zu der überspitzten Bemerkung veranlaßte, nicht mehr die Verträge, sondern die Vorbehalte machten den eigentlichen Inhalt des Völkerrechts aus 3. Über einen langen Zeitraum befand sich das Völkervertragsrecht in ei nem verhältnismäßig ungesicherten Zustand 4, eine Tatsache, die in einem ge wissen Gegensatz zur eminenten praktischen Bedeutung der internationalen 5 Verträge steht . Das Schwergewicht bei der Erzeugung von Völkerrecht hat sich in den letzten Jahrzehnten deutlich vom Völkergewohnheitsrecht zum 6 Vertragsrecht verschoben Unzweifelhaft stellt der völkerrechtliche Vertrag 1 Einer der profundesten Kenner der Materie, Sir Hersch Lauterpacht, bemerkte 1953: ?The subject of reservations to multilateral treaties is one of unusual - in fact baffling - complexity and it would serve no useful purpose to simplify artificially an inherently complex problem", YILC 1953 Il, S. 124. 2 Die derzeit wohl vollständigste Spezialbibliographie enthält die Studie von Im bert, Les reserves aux traites multilateraux (1979), S. 475-494. 3 Carl Schmitt, Nationalsozialismus und Völkerrecht (1934), S. 24.
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