Wer sich als Unternehmer im gewerblichen Güterkraftverkehr mit Fahrzeugen über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse (mit oder ohne Anhänger) selbstständig machen will, benötigt eine Erlaubnis der zuständigen Verkehrsbehörde. Dasselbe gilt auch für den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr.Neben der persönlichen Zuverlässigkeit und der finanziellen Leistungsfähigkeit muss der Antragsteller auch die fachliche Eignung zur Führung eines Güterkraftverkehrsunternehmens nachweisen. Diese muss in der Regel durch eine Fachkundeprüfung vor der zuständigen Industrie- und Handelskammer nachgewiesen werden.Diese Ausarbeitung beinhaltet die Themenbereiche, die Bestandteil der Fachkundeprüfung sein können. Ergänzend zu der Wissensvermittlung stehen mehr als 650 Aufgaben mit den dazugehörigen Antworten zur Überprüfung des Wissensstandes zur Verfügung.
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