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Seit Erscheinen der Vorauflage haben sich in der Bundesrepublik Deutschland umfassende Entwicklungen und Veränderungen ergeben. Eine Aktualisierung des Werkes wurde notwendig, weil zum Einen das formelle Disziplinarrecht zumindest auf Bundesebene über die neue Figur eines Kronzeugen verfügt und zum Anderen einige Bundesländer ihre Disziplinarordnungen novelliert haben. Mit diesem Leitfaden erhalten alle zum Vorermittlungs- oder Untersuchungsführer Bestellten die notwendigen Kenntnisse des Verfahrensablaufs. Die Verfasser haben eine Vielzahl praktischer Anregungen eingearbeitet und erleichtern…mehr

Produktbeschreibung
Seit Erscheinen der Vorauflage haben sich in der Bundesrepublik Deutschland umfassende Entwicklungen und Veränderungen ergeben. Eine Aktualisierung des Werkes wurde notwendig, weil zum Einen das formelle Disziplinarrecht zumindest auf Bundesebene über die neue Figur eines Kronzeugen verfügt und zum Anderen einige Bundesländer ihre Disziplinarordnungen novelliert haben. Mit diesem Leitfaden erhalten alle zum Vorermittlungs- oder Untersuchungsführer Bestellten die notwendigen Kenntnisse des Verfahrensablaufs. Die Verfasser haben eine Vielzahl praktischer Anregungen eingearbeitet und erleichtern somit dem Beamten erheblich die Arbeit, zumal der Leitfaden als Checkliste für die Praxis konzipiert ist. Muster für die gebräuchlichsten Schreiben unter Verwendung der im Text gegebenen Anregungen zur Arbeitserleichterung befinden sich im Anhang. Dem Text angefügt sind Auszüge der Bundesdisziplinarordnung und ergänzender Gesetze mit ihren relevanten Vorschriften. Es wird auf die gleich lautende n Vorschriften der Landesdisziplinarordnung verwiesen. Durch die rechtsvergleichende Bearbeitung des Textes wird der Leitfaden in allen Bundesländern verwendbar und vermeidet umständliches Suchen. Die Veröffentlichung ist besonders für junge Beamte eine Hilfe, die - wie fast allgemein üblich - unerfahren an die Durchführung solcher Verfahren herankommen.
Rezensionen
"...) Ein lohnendes Buch für jemanden, der sich anfänglich im Disziplinarrecht orientieren muss; es sollte in keiner disziplinarbefassten Behörde fehlen, um bei der Bearbeitung von Disziplinarfällen den Einstieg zu geben." (Die Personalvertretung)