Vorläufige Kontopfändungen stellen auf nationaler Ebene ein wesentliches Element des effektiven Rechtsschutzes dar. Im grenzüberschreitenden Rechtsverkehr erwiesen sie sich bisher jedoch als wenig praktikabel. Dem soll mit der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 über einen Europäischen Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung in Zivil- und Handelssachen entgegengewirkt werden. Der Verfasser vergleicht die vorübergehende Sicherung des Bankguthabens einschließlich damit zusammenhängender Fragen nach dieser Verordnung mit den einzelstaatlichen Maßnahmen nach der deutschen ZPO und dem polnischen KPC sowie deren Überlagerung durch das Unionsrecht. Anhand der erarbeiteten Unterschiede bewertet er die neue unionsrechtliche Maßnahme.