Gegenstand dieser Untersuchung ist das Urteil ADIn 4.209, das im März 2012 vom Bundesgerichtshof gefällt wurde. Bei dieser Gelegenheit änderte das Gericht - in weniger als 24 Stunden - seine eigene Entscheidung, in der es die vorläufige Maßnahme zur Gründung des Chico Mendes Institute for Biodiversity and Conservation (ICMBio) als verfassungswidrig bezeichnet hatte. Offenbar war sich der Oberste Gerichtshof nicht bewusst, dass Hunderte von anderen vorläufigen Maßnahmen mit dem gleichen Fehler behaftet waren: Sie waren nicht von einem paritätischen Ausschuss aus Abgeordneten und Senatoren vorläufig geprüft worden, wie es die Verfassung vorschreibt (Artikel 62, §9). Dies bedeutete, dass theoretisch alle diese Gesetze, die sogar wichtige Regierungsprogramme schufen, angefochten werden konnten. Angesichts der heftigen Reaktionen im Kongress und in anderen Bereichen der Öffentlichkeit machte der Oberste Gerichtshof einen Rückzieher. In einer technisch umstrittenen Weise und unter Rückgriff auf eine so genannte "konsequentialistische" Auslegung änderte der Gerichtshof das Verständnis, das er am Vortag festgelegt hatte.