Steuerbescheide ergehen vielfach vorläufig. Die Vorläufigkeit rechtfertigt sich aufgrund der Bestimmung in
165 Abgabenordnung (AO) und ermöglicht eine spätere Änderung der Steuerfestsetzung. Obwohl in
165 AO auch die Aussetzung der Steuerfestsetzung angesprochen wird, kommt diese in der Praxis nur selten vor. Bei einem ersten Blick in die Regelung des Paragraphen 165 AO verwundert dies, kann doch die Aussetzung der Steuerfestsetzung unter den gleichen Voraussetzungen wie die Bestimmung der Vorläufigkeit erfolgen. Mit dieser Monographie geht der Verfasser den Fragen nach, bei welchen Verwaltungsakten Paragraphen 165 AO zur Anwendung gelangen kann, unter welchen Voraussetzungen eine vorläufige Steuerfestsetzung bzw. eine Aussetzung der Steuerfestsetzung zulässig sind, für welches Rechtsinstitut sich die Finanzbehörde im Rahmen ihres Auswahlermessens entscheiden kann und welche Formalien sie hierbei zu beachten hat. Sascha Martin erörtert zudem die Rechtsfolgen von vorläufiger Steuerfestsetzung und Aussetzung der Steuerfestsetzung und die Rechtsschutzmöglichkeiten des Steuerpflichtigen gegen die Handlungsalternativen der Finanzbehörde.
165 Abgabenordnung (AO) und ermöglicht eine spätere Änderung der Steuerfestsetzung. Obwohl in
165 AO auch die Aussetzung der Steuerfestsetzung angesprochen wird, kommt diese in der Praxis nur selten vor. Bei einem ersten Blick in die Regelung des Paragraphen 165 AO verwundert dies, kann doch die Aussetzung der Steuerfestsetzung unter den gleichen Voraussetzungen wie die Bestimmung der Vorläufigkeit erfolgen. Mit dieser Monographie geht der Verfasser den Fragen nach, bei welchen Verwaltungsakten Paragraphen 165 AO zur Anwendung gelangen kann, unter welchen Voraussetzungen eine vorläufige Steuerfestsetzung bzw. eine Aussetzung der Steuerfestsetzung zulässig sind, für welches Rechtsinstitut sich die Finanzbehörde im Rahmen ihres Auswahlermessens entscheiden kann und welche Formalien sie hierbei zu beachten hat. Sascha Martin erörtert zudem die Rechtsfolgen von vorläufiger Steuerfestsetzung und Aussetzung der Steuerfestsetzung und die Rechtsschutzmöglichkeiten des Steuerpflichtigen gegen die Handlungsalternativen der Finanzbehörde.