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Vielfach bewährt stellt der Band die formellen und materiellen Voraussetzungen des vorläufigen Rechtsschutzes nach der VwGO dar. Das Werk bietet Problemlösungen für die besonders praxiswichtigen Gebiete, insbesondere für das Baurecht, Beamtenrecht, Umweltrecht, Asylrecht, Sozialrecht und das Europarecht. Ein Schwerpunkt der Neuauflage liegt auf den Folgen der weitgehenden Abschaffung des Widerspruchsverfahrens im Verwaltungsstreitverfahren.
"... besonders zuverlässiger und unverzichtbarer Begleiter" -- VPräsVG Andreas Becker, zur 5. Au.age, in: DVBl 15/2009
Zum Werk Der vorläufige
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Produktbeschreibung
Vielfach bewährt stellt der Band die formellen und materiellen Voraussetzungen des vorläufigen Rechtsschutzes nach der VwGO dar. Das Werk bietet Problemlösungen für die besonders praxiswichtigen Gebiete, insbesondere für das Baurecht, Beamtenrecht, Umweltrecht, Asylrecht, Sozialrecht und das Europarecht. Ein Schwerpunkt der Neuauflage liegt auf den Folgen der weitgehenden Abschaffung des Widerspruchsverfahrens im Verwaltungsstreitverfahren.

"... besonders zuverlässiger und unverzichtbarer Begleiter" -- VPräsVG Andreas Becker, zur 5. Au.age, in: DVBl 15/2009
Zum Werk
Der vorläufige Rechtsschutz prägt die Verwaltungsgerichtsbarkeit. Er hat sich, insbesondere im baurechtlichen Nachbarstreit und dem Asylrecht zu einer dem Hauptsacheverfahren nahezu gleichwertigen Verfahrensart entwickelt.
Das Werk stellt ausführlich und umfassend die formellen und materiellen Voraussetzungen der Instrumente des vorläufigen Rechtsschutzes, der einstweiligen Anordnungen und der aufschiebenden Wirkung dar.
In einem "Besonderen Teil" werden die spezifischen Probleme bei den in der Praxis besonders wichtigen Gebieten des vorläufigen Rechtsschutzes erörtert, u.a. Baurecht, Beamtenrecht, Umweltrecht, Asylrecht, Sozialrecht und Europarecht.
Vorteile auf einen Blick
- mit großem Teil zu den Besonderheiten wichtiger Rechtsgebiete, wie Baurecht usw.
- behandelt alle relevanten in der Praxis auftretenden Probleme
Zielgruppe
Für Rechtsanwälte, Richter, Verwaltungsbehörden.