ihr Wesen, iiber die Eigenart ihres Gebiets ins klare zu kommen, das ist in der Tat eins der Hauptstiicke und Grundstiicke der Erkennt nistheorie, wie sich ohne weiteres begreift aus der allumspannenden Weite der rein logischen Begriffe und der normativen Anwendung 5 der formallogischen Gesetze. Das formallogische Denken, das analytische im pragnantesten Sinn des W ortes, ist nach meinen Logischen Untersuchungen ein Denken auf Grund bloBer Bedeutungen. Es bezieht sich auf aIle und jede Gegenstandlichkeit (mag sie eine reale sein oder nicht) darum, 10 weil Gegenstande iiberhaupt fUr das Denken Gegenstande nur sind durch sein Bedeuten und weil Gesetze, die im Wesen der Bedeutun gen als solcher, die also in ihren wesentlichen Arten oder Formen griinden, notwendig fUr aIle bedeutungsmaBig so und so gefaBten bestimmten Gegenstandlichkeiten gelten miissen. 15 Da tritt uns also gleich zu Anfang der Begriff der Bedeutung e- gegen, der nun freilich so allerlei bedeuten kann und der KIarlegung allergroBte Schwierigkeiten bietet. Ihm werden wir und den mit ihm zusammenhangenden Begriffen und Phanomenen umfassende Be trachtungen zuwenden; solche Betrachtungen sind iibrigens auch, 20 unabhangig von dem Interesse an der klaren Bestimmung des Sinnes formaler Logik, fUr die Logik selbst und die Erkenntniskritik von selbstverstandlicher und aIlergroBter Wichtigkeit. So werden ver schiedene, obschon nahe zusammenhangende Interessen ihre Befrie digung finden konnen, und darauf habe ich es urn so mehr abgese- 25 hen, als ich ja weiB, welche Bemiihungen meine jungen Freunde in der Philosophischen Gesellschaft in den beiden letzten Semestern den Bedeutungsproblemen in ihren Diskussionen zugewendet haben.
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