Da das Kantische Konzept der universellen und gleichen Achtung nicht absolut begründet, sondern nur plausibilisiert werden kann, nimmt die Darstellung anderer Konzepte und die Auseinandersetzung mit ihnen einen breiten Raum ein: Kant selbst und die Diskursethik, Schopenhauer und Hegel, das konservative Konzept von Alasdaire MacIntyre, Hume und der Utilitarismus. Im Anschluß an Aristoteles und Erich Fromm geht der Verfasser der Frage nach dem Zusammenhang von moralischen Tugenden und Glückstugenden nach. Anknüpfend an Adam Smith, erweitert er das Kantische Moralkonzept zu einer Moral, die nicht nur auf Handlungen und Unterlassungen, sondern ebenso auf intersubjektive affektive Haltungen bezogen ist, und zeigt zugleich, wie auch in der Moderne die Regelmoral durch eine Moral der Tugenden ergänzt werden muß. Der Begriff des moralischen Rechts wird neu durchdacht und führt zu einem starken Konzept der Menschenrechte, das seinerseits in Überlegungen zum Gerechtigkeitsbegriff eingebettet wird.